Bekämpfung von Geldwäsche: Liste der Hochrisikostaaten aktualisiert


Hintergrund

ǀ Am 26. August 2021 veröffentlichte die BaFin das aktualisierte Rundschreiben 13/2021 (GW) betreffend Drittstaaten, die durch strategische Mängel in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung höhere Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisikostaaten).

Die BaFin bezieht sich in ihrem Rundschreiben zu den Hochrisikostaaten auf die Delegierte Verordnung (EU) 2020/855, die insgesamt 22 Länder mit hohem Risiko listet. Damit hat sich die Anzahl der Hochrisikostaaten von 16 auf 22 erhöht.


Was ist neu?

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2021/37 vom 7. Dezember 2020 wurde die Mongolei wieder von der Liste gestrichen, da sie sich verpflichtet hat, die festgestellten Mängel anzugehen, und mit der Finanzbehördlichen Eingreiftruppe für Geldwäsche (FATF) einen Aktionsplan erarbeitet hat.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass einige Länder von der Liste genommen und gleichzeitig neue Staaten hinzugefügt wurden. Aktuell gelten demnach die folgenden Länder als Hochrisikostaaten:

Nordkorea, Iran, Afghanistan, Bahamas, Barbados, Botswana, Ghana, Irak, Jamaika, Jemen, Kambodscha, Mauritius, Myanmar/Birma, Nicaragua, Pakistan, Panama, Simbabwe, Syrien, Trinidad und Tobago, Uganda und Vanuatu.


Handlungsbedarf

  • Prüfung der aktuell geltenden Hochrisikostaaten auf Relevanz für Ihr Unternehmen
Veröffentlicht in Allgemein, Campus4Business, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung