Anzeige von Auslagerungen – MVP-Portal freigeschaltet, Nachmeldung bis 1. März 2023

Auslagerungsanzeigen

Inkrafttreten der Vierten Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung

Am 29. November 2022 ist die Vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung nach dem KWG in Kraft getreten. Diese verpflichtet die Institute, die Auslagerungsanzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 19 KWG über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin einzureichen.

Meldeumfang

Die Anzeigeverpflichtung umfasst für Institute nach dem KWG Anzeigen zu Absicht, Vollzug und wesentlichen Änderungen von Auslagerungen sowie zu schwerwiegenden Vorfällen im Rahmen von bestehenden oder beabsichtigten wesentlichen Auslagerungen (wir berichteten). Im Falle von Kapitalverwaltungsgesellschaften umfasst die Meldepflicht alle Auslagerungen.

Meldeverfahren

Zur Abgabe der Anzeigen ist ausschließlich der elektronische Meldeweg über das nun freigeschaltete MVP-Fachverfahren „Anzeige von Auslagerungen“ zu verwenden. Die BaFin hat hierzu zusätzliche Ausfüllhilfen auf ihrer Homepage veröffentlicht. Die Auslagerungsanzeigen werden von der BaFin an die Deutsche Bundesbank weitergeleitet, sofern die Meldungen für die Deutsche Bundesbank im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit relevant sind.

Bei der erstmaligen Absichts- oder Vollanzeige einer Auslagerung wird vom MVP eine Referenznummer vergeben. Auf diese Referenznummer hat sich der Meldepflichtige bei späteren Meldevorgängen wie wesentlichen Änderungen oder schwerwiegenden Vorfällen zu beziehen.

Nachmeldefrist

Die Institute sind nunmehr kurzfristig aufgefordert, die anzeigepflichtigen Umstände bis zum 1. März 2023 nachzumelden, nachdemdie BaFin die bereits seit dem 1. Januar 2022 geltende Anzeigepflicht nach § 24 Abs. 1 Nr. 19 KWG vorübergehend ausgesetzt hatte.

Besonderheit für Significant Institutions (SIs)

Zur Vermeidung von Doppelmeldungen haben SIs die Auslagerungsanzeigen über das IMAS-Portal der EZB abzugeben. Hierzu ergehen gesonderte Informationen.

Handlungsbedarf

  • sofern noch nicht erfolgt: Registrierung beim MVP-Portal
  • Beantragung der Freischaltung für das Meldeverfahren „Anzeige von Auslagerungen“
  • Nachmeldung der (wesentlichen) Auslagerungen unter Berücksichtigung der Ausfüllhilfen der BaFin
  • Anpassung der Organisationsrichtlinien
Veröffentlicht in Allgemein, Wirtschaftsprüfung