Überarbeitete ESZB-Zahlungsverkehrsstatistik in Kraft getreten


Überarbeitung und wesentliche Änderungen:

Die grundlegend überarbeitete Zahlungsverkehrsstatistik (EZB/2020/59) des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) wurde am 11. Dezember 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 1. Januar 2021 (20 Tage nach Veröffentlichung) in Kraft getreten.

Die wesentlichen Änderungen sind die Aufnahme bzw. Ausweitung

  • des bisher jährlichen Turnus der Meldung auf halb- bzw. vierteljährlich;
  • von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten, Echtzeitzahlungen (Instant Payments), kontaktlosen Kartenzahlungen, mobilen Bezahlverfahren sowie Zahlungen im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce);
  • von detaillierteren Daten zu Kartenzahlungen im Sinne einer Aufschlüsselung nach der Art der erworbenen Ware/Dienstleistung sowie nach Kartensystemen (wie z. B. Visa, Mastercard oder American Express);
  • von Daten zu betrügerischen Zahlungen, um Zahlungsinstrumente (z. B. Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen) und Zahlungssysteme zu überwachen sowie
  • von Daten zu den Betrugsquellen, z. B. bei Zahlungsaufträgen durch einen Betrüger, Verlust oder Diebstahl einer Karte.

Die Meldungen sollen voraussichtlich mit der Meldung von vierteljährlichen Daten für das dritte Quartal 2021 und mit der Meldung von halbjährlichen Daten für die zweite Jahreshälfte 2021 beginnen.

Für weitere Informationen hat die Bundesbank eine inoffizielle deutsche Übersetzung der FAQ bereitgestellt.


Handlungsbedarf:

  • Prüfung auf Anpassungsbedarf und ggf. Überarbeitung der Organisationsanweisung zur Zahlungsverkehrsstatistik
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