Mediation: Natürlich ONLINE in Corona-Zeiten – und danach

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Hintergrund:

Mediation dient seit langem als effektives Konfliktlösungsinstrument für private und geschäftliche Streitigkeiten, gerade auch im B2B-Bereich. Dieses Instrument ist so erfolgreich und befriedigend für alle Beteiligten, weil die Interessen beider Konfliktparteien berücksichtigt und mit Hilfe der Kommunikationsvermittlung eines neutralen Dritten, des Mediators, einer Lösung zugeführt werden.

Hierfür trifft man sich klassischerweise persönlich, geht doch nichts über die persönliche Wahrnehmung der Reaktion auf eigene und fremde Befindlichkeiten im Konflikt sowie der Vorschläge und Ideen zur Lösung.


Neue Konflikte:

In Zeiten von Corona sind persönliche Treffen rar geworden und wir haben uns bereits daran gewöhnt, vieles Geschäftliche in Video-Konferenzen oder am Telefon zu besprechen.

Zur Zeit tauchen gerade auch in langjährigen Geschäftsbeziehungen im B2B-Bereich erstmals bzw. neue Konflikte auf, mit denen die Beteiligten vielleicht nicht gerechnet hätten – z. B. durch die Unterbrechung von Lieferketten aufgrund von Grenzschließungen und eingeschränkten Transportmöglichkeiten, durch die Quarantäne-Bedingungen u. v. m.

Hier bieten die Video-Tools der verschiedensten, z. B. deutschen oder amerikanischen Anbieter (Datenschutzaspekte sind hier verstärkt zu beachten!) ein nicht zu unterschätzendes Potenzial, auch diese Konflikte im B2B-Bereich befriedigend sowie äußerst kostengünstig zu lösen.


Vorteile einer Online-Mediation:

Die beteiligten Personen können sich während der Konferenz sehen und hören und Reaktionen sofort wahrnehmen – ähnlich wie in einer Präsenzmediation.

Dokumente können über das Teilen des Bildschirms eingesehen, je nach Tool sogar von allen bearbeitet werden, und es können z. B. Vergleichsvorschläge direkt online abgestimmt und bearbeitet werden.

Des Weiteren ist die Terminierung gegenüber persönlichen Gesprächen einfacher, insbesondere wenn es um Konflikte auf verschiedenen Kontinenten und in anderen Zeitzonen geht. Denn es ist einfacher, mehrmals z. B. 2 Stunden für eine „Sitzung“ zu einzuplanen als zwei ganze Tage zzgl. weiterer Zeiten für An- und Abreise. Somit entfallen sämtliche Reisekosten zum Termin. Das gilt sowohl für die Konfliktbeteiligten als auch den Mediator.

Das Instrument der Videokonferenz ist sogar im Schiedsgerichtsverfahren anwendbar, denn das Verfahren kann von den Parteien weitgehend selbst gestaltet werden (§ 1042 Abs. 3 ZPO). Es gibt den Parteien z. B. die Möglichkeit, den Ort des Verfahrens zu bestimmen (§ 1043 ZPO); und auch § 128a ZPO eröffnet seit langem die Möglichkeit, Zeugen oder Parteien und ihre Bevollmächtigten per Ton- und Bildübertragung zu hören. Die Ortsbestimmung durch das Schiedsgericht  ist bspw. auch in vielen internationalen Schiedsgerichtsordnungen geregelt (z. B. Art. 38 SchiedsgerichtsO WIPO).

All dies sind wichtige Vorteile einer Online-Mediation – nicht nur in Zeiten von Corona!

Gern helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie beabsichtigen, eine Online-Mediation durchzuführen. Bei Fragen zu den rechtlichen und technischen Abläufen, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

Veröffentlicht in Allgemein, Campus4Business, Rechtsberatung