Abmahnung nach DSGVO?

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Zur Zeit streitet die juristische Fachwelt, ob die in der DSGVO aufgeführten Sanktionen gegen Verstöße abschließend geregelt sind oder nicht. Wären sie abschließend geregelt, wären Abmahnungen von vornherein ausgeschlossen.

Das OLG Hamburg (25.10.18, Az. 3 U 66/17) vertritt nun die Auffassung, dass das Sanktionssystem in der DSGVO nicht abschließend ist und Verstöße gegen die DSGVO deshalb auch mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung geahndet werden können.

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