Überarbeitete Auslegungshilfe zum Abschirmungsgesetz konsultiert

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Zur Wirtschaftsprüfung

Die BaFin hat den Entwurf einer aktualisierten Auslegungshilfe zum Artikel 2 des Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen (Abschirmungsgesetz) zur Konsultation gestellt.

Mit dem neuen Entwurf soll die bisherige Auslegungshilfe vom 14. Dezember 2016 abgelöst werden, um zahlreiche weitere, seitdem aufgetretene Fragestellungen zur praktischen Umsetzung des Abschirmungsgesetzes und zur Nutzung der Auslegungshilfe zu berücksichtigen. Dabei sind die Erfahrungen aus der bisherigen aufsichtlichen Praxis eingeflossen. Darüber hinaus soll ein modularer Aufbau der Auslegungshilfe die Anwenderfreundlichkeit erhöhen und spätere Anpassungen erleichtern.

Die Konsultationsfrist endet am 28. Februar 2019.

Veröffentlicht in Allgemein, Campus4Business, Wirtschaftsprüfung