Die Verordnung (EU) 2024/1620 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zielt darauf ab, eine neue Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) zu errichten.
Das Hauptziel der Verordnung ist die Schaffung einer zentralen EU-Behörde, welche die Überwachung und Durchsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stärkt und koordiniert. Diese neue Behörde soll sicherstellen, dass in allen Mitgliedstaaten der EU die gleichen hohen Standards zur Bekämpfung dieser illegalen Aktivitäten angewendet werden.
Die AMLA wird mehrere zentrale Aufgaben übernehmen:
- Direkte Aufsicht über bestimmte Finanzinstitute, die als besonders risikobehaftet gelten
- Koordinierung und Unterstützung nationaler Aufsichtsbehörden zur Sicherstellung der einheitlichen Anwendung der Vorschriften in allen Mitgliedstaaten
- Ergreifen von Maßnahmen zur Durchsetzung der Vorschriften zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Verhängung von Sanktionen
Bereits am 22. Februar 2024 hatten Vertreter des Rates und des Europäischen Parlaments in einer informellen interinstitutionellen Sitzung auf politischer Ebene beschlossen, dass die AMLA ihren Sitz in Frankfurt am Main haben wird.
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