Hintergrund
ǀ Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 2. März 2022 in dem nunmehr jährlich erscheinenden Bericht „Risiken im Fokus der BaFin“ bekannt gegeben, mit welchen sechs Hauptrisiken sie sich in 2022 prioritär befassen wird. Zudem erläutert die BaFin, wie sie den identifizierten Hauptrisiken begegnet.
Der Bericht über die „Risiken im Fokus der BaFin“ ersetzt die ehemals veröffentlichten Aufsichtsschwerpunkte der BaFin.
Risiken im Fokus
Als die sechs Hauptrisiken für das Jahr 2022 benennt die BaFin
1. Risiken infolge des Niedrigzinsumfelds,
2. Risiken aus Korrekturen an den Immobilienmärkten,
3. Risiken aus signifikanten Korrekturen an den internationalen Finanzmärkten,
4. Risiken durch den Ausfall von Unternehmenskrediten,
5. Cyberrisiken und
6. Risiken aus unzureichender Geldwäscheprävention.
Neben den sechs Hauptrisiken führt der Bericht die Themenkomplexe Digitalisierung und Nachhaltigkeit als Zukunftsrisiken auf und spannt damit einen Bogen zu den am 15. November 2021 veröffentlichten Mittelfristzielen der BaFin (nachzulesen in unserem Beitrag vom 6. Januar 2022).
Vorgehen der BaFin
Zur Identifizierung und Eindämmung der Risiken aus dem Niedrigzinsumfeld führt die BaFin bei den Kreditinstituten unter ihrer direkten Aufsicht u. a. Stresstests mit verschiedenen Zinsszenarien durch und sorgt dafür, dass in den Abwicklungsplänen der Institute auch Ausfallereignisse berücksichtigt werden, die aufgrund systemweiter Ereignisse eintreten können.
Um den Risiken aus Korrekturen an den Immobilienmärkten zu begegnen, wurde der antizyklische Kapitalpuffer zum 1. Februar 2022 von null auf 0,75 Prozent der risikogewichteten Aktiva auf inländische Risikopositionen heraufgesetzt. Zusätzlich soll ein sektoraler Kapitalpuffer für Systemrisiken in Höhe von zwei Prozent der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte inländische Kredite angeordnet werden. Neben den beiden Kapitalpuffern analysiert die Aufsicht die Kreditvergabestandards und Werthaltigkeitsprüfungen von Banken und zieht daraus, je nach Ergebnissen, die entsprechenden Konsequenzen.
Als Reaktion auf die festgestellten Risiken aus signifikanten Korrekturen an den internationalen Finanzmärkten wird die BaFin hohe Exposures gegenüber Schattenbanken erfassen und gegen Konzentrationsrisiken vorgehen. Um Anlegerinteressen zu schützen, soll darüber hinaus analysiert werden, ob privaten Anlegerinnen und Anlegern ungeeignete oder unangemessen riskante Risikopositionen empfohlen werden und wie Asset Manager in angespannten Marktsituationen agieren.
Im Hinblick auf die Risiken aus dem Ausfall von Unternehmenskrediten wird durch die Aufsicht im Rahmen von Werthaltigkeitsprüfungen analysiert, wie sich die COVID-19-Pandemie auf das Kreditrisiko von Banken und Sparkassen niederschlägt.
Auf bestehende Cyberrisiken antwortet die BaFin mit zunehmend dezidierten IT-Prüfungen und einer verstärkten Überprüfung der Einhaltung aufsichtlicher IT-Anforderungen.
In Bezug auf die dargelegten Risiken aus einer unzureichenden Geldwäscheprävention kündigt die Aufsicht an, eigene Geldwäscheprüfungen vorzunehmen; hierzu wird die BaFin eine zweite Abteilung einrichten und sich personell verstärken. Auch sollen Geldwäscheverdachtsmomente bei der Prüfung von Inhabern bedeutender Beteiligungen, Geschäftsleitern und Aufsichtsratsmitgliedern verstärkt in den Blick genommen werden.
Im Bereich der Digitalisierung richtet die BaFin ihren Fokus, wie bereits in den veröffentlichten Mittelfristzielen angekündigt, auf den Einsatz künstlicher Intelligenz im Finanzwesen. Darüber hinaus soll eine Policy zum White-Label-Banking und zur Verwaltungspraxis hinsichtlich Kryptowerten etabliert werden. Infolge der Nachhaltigkeitsbemühungen im Finanzsektor sollen vor allem betriebenes Greenwashing bekämpft und die bestehenden Offenlegungsvorschriften durchgesetzt werden.
Handlungsbedarf
- Berücksichtigung des von der BaFin angekündigten Vorgehens in der Strategie, bei der Prüfungsplanung der Internen Revision und im Risikomanagement
- Sensibilisierung in Bezug auf die Ausrichtung der aktuellen Aufsichtspraxis