Hohe Zinsen für Steuernachzahlungen verfassungswidrig


Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen

ǀ Steuernachforderungen und -erstattungen werden mit 0,5 Prozent pro Monat, also 6 Prozent pro Jahr verzinst, wenn die Steuerfestsetzung erst nach Ablauf einer 15-monatigen Karenzzeit erfolgt. Dieser Zinssatz stammt noch aus dem Jahr 1961; seitdem hat es keine Zinsanpassungen gegeben.


Bisherige Regelung laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 8. Juli 2021 entschieden, dass eine Ungleichbehandlung zwischen Steuerschuldnern, deren Steuerschuld innerhalb der Karenzzeit festgesetzt wird, und solchen, deren Steuerschuld außerhalb der Karenzzeit festgesetzt wird, vorliegt. Zudem sei eine Verzinsung mit 0,5 Prozent pro Monat in der Niedrigzinsphase unverhältnismäßig.

Die bisherige Regelung ist bereits seit 2014 verfassungswidrig, eine Neuregelung vom Gesetzgeber samt rückwirkender Korrektur hat jedoch erst ab 2019 zu erfolgen. Das heißt, das bisherige Recht gilt weiterhin für alle bis in das Jahr 2018 fallenden Verzinsungszeiträume. Der Gesetzgeber muss nun bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung treffen.


Handlungsbedarf

  • Es ist darauf zu achten, ob im Steuerbescheid vermerkt ist, dass die bisherige Festsetzung der Zinsen mit 0,5 Prozent pro Monat bzw. 6 Prozent pro Jahr vorläufig erging und die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen erfolgt. Ein Einspruch würde sich in diesem Fall somit erübrigen.
  • Andernfalls ist fristgerecht Einspruch einzulegen.
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