Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch: BaFin-Rundschreiben 06/2019 (BA)

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Hintergrund:

Die neuen „Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs“ (EBA/GL/2018/02) der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde bewirkten eine erneute Überarbeitung des nationalen Rundschreibens. So hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 12. August 2019 das finale Rundschreiben 06/2019 (BA) für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (ZÄR im AB) veröffentlicht, welches das Rundschreiben 09/2018 (BA) ablöst.


Wesentliche Änderungen – Zusätzliche Zinsszenarien und Änderung bei der Fremdwährungsaggregation:

Die Vorgaben des Rundschreibens zur Berechnung der aufsichtlichen Zinsschockszenarien sind erstmalig zum Meldestichtag 31. Dezember 2019 zu berücksichtigen. Dabei gelten die formulierten Anforderungen fortan sowohl auf Einzel- als auch auf Gruppenebene.

Unter den neuen Anforderungen befindet sich ein Frühwarnindikator, der die Änderungen des Zinsbuchbarwerts in Relation zum Kernkapital darstellt und sich aus sechs Zinsszenarien ergibt. Diese Szenarien umfassen

  • eine Parallelverschiebung aufwärts,
  • Parallelverschiebung abwärts,
  • Versteilung,
  • Verflachung,
  • einen Kurzfristschock aufwärts sowie
  • Kurzfristschock abwärts.

Die Schwelle des Frühwarnindikators liegt bei 15 Prozent.

Auch die Bezeichnung ‚wesentliche Fremdwährungsposition‘ wurde im Zuge der Neufassung konkretisiert. Machen die lautenden zinstragenden Positionen einer Währung mindestens 5 Prozent der zinstragenden Positionen der Aktiv- oder Passivseite im Anlagebuch aus, wird diese fortan als ‚wesentlich‘ bezeichnet. 


Weitere Änderungen:

Im Rahmen der Cashflow-Berechnung sind Wertanpassungen von notleidenden Risikopositionen vorgesehen. Diese Positionen sind als allgemeine zinssensitive Instrumente einzubeziehen, sobald das Verhältnis von notleidende Risikopositionen zu allen anderen Krediten 2 Prozent oder mehr beträgt.

Für jede Währung wurde eine Zinsuntergrenze definiert.

Die Berechnung des Zinsbuchbarwerts beziehungsweise seiner Änderungen wurde konkretisiert.


Handlungsbedarf:

  • Anpassung der internen Verfahren
  • Erweiterung des Meldeformulars um absolute Barwertänderung sowie die Koeffizienten aus Barwertänderung und Kernkapital für die sechs Zinsszenarien des Frühwarnindikators
  • Berechnung der Zinsschockszenarien auf Gruppenebene einführen

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