Regulatorische Aspekte bei Kryptowährungen und elektronischen Wertpapieren

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Hintergrund


ǀ Der Markt für Kryptowährungen basierend auf der Blockchain-Technologie nimmt an Bedeutung zu. Die Marktkapitalisierung der drei größten Kryptowährungen Bitcoin, Ether und Binance Coin betrug im Mai 2021 rund 1,3 Billionen Euro, was der Marktkapitalisierung des DAX 30 zum selben Zeitpunkt entspricht. Die Blockchain-Technologie zeichnet ein sekundenschneller und anonymer internationaler Transfer rund um die Uhr aus. Zentralbanken oder zentraler Stellen bedarf es für die Durchführung einer Transaktion nicht. Sie wird stattdessen innerhalb eines Peer-to-Peer-Netzwerks gleichberechtigter Computer durchgeführt.

Von dieser wachsenden Bedeutung profitieren die dafür erforderlichen Distributed-Ledger-Technologien (DLT). Jede einzelne Transaktion dieser Technologie wird in kryptografischen Berechnungen dokumentiert und dezentral auf jedem Rechner des eingebundenen Netzwerks in gleichgestellten Kopien übernommen. Damit verfügen alle Teilnehmer über den aktuellen Stand eines bestimmten Zahlungsbuchs bzw. eines bestimmten Datensatzes (Ledger). Die dezentrale Verwaltung der Transaktionen erhöht die Fälschungssicherheit der DLT und gilt damit als wegweisend für die Verwaltung von Daten im Internet.

In der Vergangenheit wurde das Interesse institutioneller Investoren an Kryptowährungen immer größer, denn diese gelten vermehrt als eigene Anlageklasse und können elektronisch übertragen, verwahrt und gehandelt werden. Allerdings wird von allen Beteiligten eine stärkere Regulierung erwartet, denn die Sicherheit und Erfüllung regulatorischer Standards werden in Zukunft immer wichtiger. Gilt die Blockchain-Technologie auch als quasi fälschungssicher, birgt sie doch wesentliche Risiken, wie z. B. Sicherheitslücken oder Betrugsrisiken (Geldwäsche, Exit-Scams etc.)

Der jüngste Fall eines Exit-Scams ereignete sich im April 2021 in der Türkei, wo es Anlegern nicht mehr möglich war, auf das Dashboard der Kryptobörse Thodex zuzugreifen. Das Ausmaß des Schadens wird auf knapp 2 Mrd. US-Dollar geschätzt, 391.000 Anleger waren betroffen. Nachrichten wie diese machen den Markt höchst volatil. In diesem Fall führte es dazu, dass die Kryptowerte zeitweise um 15 Prozent ins Minus fielen.

Dies ist nur einer der Fälle, in denen Kryptoanleger geschädigt wurden. Allein der Schaden, der im Jahr 2019 durch Exit-Scams entstand, wird auf über 4,3 Mrd. US-Dollar taxiert. Daher sind hohe regulatorische Anforderungen nötig, um das Sicherheitsbedürfnis vieler potenzieller Nutzer zu erfüllen und das Vertrauen in Kryptowährungen zu stärken.


Wie wird der Kryptomarkt reguliert?

Seit 2019 definiert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Kryptowährungen als sogenannte Kryptowerte und Rechnungseinheiten. Diese Einstufung sorgt dafür, dass Kryptowerte sonstige Finanzinstrumente sein können. Seit dem 1. Januar 2020 gehören Kryptowerte damit unter bestimmten Voraussetzungen zu den erlaubnispflichtigen Finanzinstrumenten im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG). Diesem unterliegen auch explizit Token und Coins, die als Krypto-Assets gelten. Hier kommt es jedoch sehr auf die unterschiedlichen Erlaubnistatbestände des KWG, die technische Umsetzung und die jeweilige Ausgestaltung des Kryptogeschäfts an (gewerblicher Handel, Verwahrung, Sicherung).

Zahlreiche Anbieter priorisieren inzwischen die Einholung einer BaFin-Lizenz für erlaubnispflichtige Geschäfte, denn sie sichert die Wettbewerbsfähigkeit und vereinfacht die Kooperation zwischen Kryptoverwahrern, „traditionellen“ Finanzdienstleistern (Banken, Vermögensverwaltern etc.) und der Kryptobörse.

Für weitere aufsichtsrechtliche Klarheit soll das geplante elektronische Wertpapiergesetz (eWpG) sorgen. Nach dem Gesetzesentwurf sind elektronische Wertpapiere rechtlich genauso zu behandeln wie verbriefte Wertpapiere, allerdings werden elektronische Wertpapiere dezentral geführt und bedürfen keiner Papierurkunde. Dies birgt eine wichtige digitale Innovation, die zu einer veränderten Verkehrsfähigkeit von Wertpapieren führt und im Rahmen von Kryptowerten den Anlegerschutz erhöhen und die Transparenz verbessern soll.

Weiterhin ist bei der Durchführung von Zahlungsvorgängen mit Kryptowährungen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu berücksichtigen. Je nach Einsatzgebiet der Blockchain kann hiernach auch eine ZAG-Erlaubnis der BaFin notwendig sein.

Außerdem führen Anforderungen an Geldwäschepräventionssysteme zur nationalen Aufsicht durch die BaFin: Aufgrund ihrer hohen Anonymität können Kryptowerte in Geschäftsprozessen bevorzugt für illegale Zwecke verwendet werden. Dies gilt allerdings genauso für Bargeld. Da das Kryptoverwahrgeschäft und der gewerbliche Kryptohandel zu den erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen gehören, gelten Finanzdienstleistungsinstitute, die digitale Währungen verwahren, halten, speichern oder für andere übertragen, als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Die neue Geldwäscherichtlinie gilt seit dem 1. Januar 2020 und knüpft an die 4. EU-Geldwäscherichtlinie an. Damit sollen die notwendigen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche getroffen werden.

Mit dem Inkrafttreten des Fondsstandortgesetzes (FoStoG) wird es voraussichtlich ab dem 1. Juli 2021 möglich sein, Spezialfonds einem breiten Anlegerpublikum anzubieten. Asset Manager inländischer Spezialfonds bekommen mit dem FoStoG die Möglichkeit, bis zu 20 Prozent der von ihnen verwalteten Mittel in Krypto-Assets (z. B. Bitcoin, Ethereum oder Ripple) anzulegen. Weiterhin soll das Gesetz zur Entbürokratisierung bei Meldepflichten beitragen und eine Erweiterung der Produktpalette ermöglichen.


Fazit

Bisher führten der Ausschluss von Intermediären und die unterbliebene wesentliche Regulatorik im Geschäftsbereich von Kryptowerten zu einer hohen Volatilität. Auch dadurch kam es in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von Fehlallokationen und Betrugsfällen, die dem Markt das Vertrauen entzogen. Durch die unterschiedlichen Regulierungen hätte Deutschland die Möglichkeit, sich vom Absatzmarkt in einen Produktionsstandort zu entwickeln.

Banken und Finanzdienstleistungsinstitute haben in Zukunft mit der Schaffung sicherer Infrastrukturen die Chance, digitale Bankdienstleistungen im Kryptobereich zu erbringen, ihre Produktpalette zu erweitern und zur Stärkung des Finanzstandorts Deutschland beizutragen. Durch regulierte Märkte und unmittelbar anwendbare Verpflichtungen, Standards und Regeln könnten Fondsprodukte aus Deutschland zu einem Gütesiegel werden.

Die BaFin wird durch die neue Geldwäscherichtlinie, das eWpG, das KWG, das FoStoG und die Zentralverwahrerverordnung die finanziellen und organisatorischen Standards mit Kunden und Finanzinstrumenten sowie die Erbringung von Emissionen und das Führen dezentraler Register überwachen.


Handlungsbedarf

  • Schaffung sicherer Infrastrukturen
  • Entwicklung neuer Produkte
  • Strategische Entscheidungen
  • Analyse der Umsetzungschancen und des Umsetzungsaufwands der neuen bzw. geänderten regulatorischen Vorgaben (KWG, eWpG, FoStoG, Geldwäscherichtlinien, ZAG)

Bei der Umsetzungsanalyse und Fragen zur Erlaubnisbeantragung beraten und unterstützen wir Sie gerne.

Veröffentlicht in Allgemein, Campus4Business, Wirtschaftsprüfung