Am 6. November 2018 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex einen Entwurf zur Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zur Konsultation gestellt.
Vorrangiges Ziel der Überarbeitung des DCGK ist es, dessen Standards künftig wieder stärker an den Stakeholder-Interessen zu orientieren. Damit soll ein Nebeneinander von DCGK und Abstimmungsrichtlinien von Investoren und Stimmrechtsberatern verhindert werden.
Die vorgesehenen Neuerungen betreffen u. a.:
- Neufassung der Empfehlungen zur Vorstandsvergütung
- Konkretisierende Unabhängigkeitsanforderungen an Anteilseigner-Vertreter im Aufsichtsrat
- Empfehlung zur Offenlegung der Sitzungsteilnahme des Aufsichtsrats
- Empfehlung einer maximalen Dauer der Bestellung von Anteilseigner-Vertretern im Aufsichtsrat sowie für erstmalig bestellte Vorstände
- Empfehlungen für die Wahrnehmung und Zählung von Mandaten
Bis zum 31. Januar 2019 werden Stellungnahmen erbeten. Die Veröffentlichung des final überarbeiteten DCGK ist für April 2019 geplant. Die Unternehmen sollen dann im Rahmen eines „apply and explain“-Prinzips erklären, wie die Empfehlungen von ihnen umgesetzt werden.
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