Am 9. November 2018 hat die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Erwartungen hinsichtlich der bankinternen Prozesse zur Sicherstellung einer angemessenen Kapital- (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP) bzw. Liquiditätsausstattung (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process – ILAAP) veröffentlicht.
Die Anforderung an den ICAAP sind in Artikel 73 der Eigenkapitalrichtlinie IV (Capital Requirements Directive IV – CRD IV) geregelt. Demnach sollen Institute solide, wirksame und umfassende Strategien einrichten, auf deren Basis die Höhe, die Arten und die Verteilung des internen Kapitals fortlaufend bewertet und auf einem ausreichend hohen Stand gehalten werden können. Die Anforderungen an den ILAAP sind dagegen in Artikel 86 CRD IV geregelt.
Die EZB-Leitfäden sollen die Banken bei der Beurteilung ihrer ICAAP und ILAAP unterstützen und vor allem Best Practices fördern. Sie ersetzen die aufsichtlichen Erwartungen aus 2016 und sind ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden.
Sie sind zwar nicht rechtsverbindlich, allerdings ist die Qualitätsprüfung des ICAAP und ILAAP durch die Aufsicht der EZB ein wesentlicher Bestandteil des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP). Damit werden der ICAAP und ILAAP jährlich überprüft und wirken sich auf alle SREP-Elemente sowie künftig auch zunehmend auf die Festlegung der Säule-2-Eigenmittelanforderungen aus.
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