Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 2. Juli 2023 in Kraft

Hinweisgeberschutzgesetz

Die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) sollte bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Das am 16. Dezember 2022 durch den Bundestag beschlossene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das dieser Umsetzung dienen sollte, wurde am 10. Februar 2023 vom Bundesrat abgelehnt (wir berichteten).

Eine überarbeitete Fassung des Gesetzes wurde am 17. März 2023 im Bundestag behandelt, aber auch diese Version konnte die Zustimmung des Bundesrates nicht sicherstellen. Daher wurde der Vermittlungsausschuss eingeschaltet.

Am 9. Mai 2023 haben sich die Vertreter von Bundestag und Bundesrat auf Änderungen am HinSchG geeinigt. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 11. Mai 2023 mit den Änderungen des Vermittlungsausschusses, und der Bundesrat stimmte am 12. Mai 2023 zu. Das Gesetz wurde am 2. Juni 2023 verkündet und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft.

Das Gesetz soll den Schutz von hinweisgebenden Personen verbessern und sicherstellen, dass ihnen keine Benachteiligungen drohen. Es enthält Regelungen zum Melden von Verstößen, zur Behandlung anonymer Hinweise, zum Umgang mit Falschmeldungen, zu Bußgeldern und zum Anwendungsbereich des Gesetzes.

Durch den Vermittlungsausschuss wurden nur wenige Änderungen gegenüber dem Entwurf vom Dezember 2022 vorgenommen. Diese betreffen folgende Punkte:

  • Anwendung nur auf beruflichen Kontext
  • Behandlung anonymer Hinweise
  • reduzierte Bußgelder, Bußgeldandrohung mit Übergangsfrist von sechs Monaten

Detaillierte Informationen zur Umsetzung des HinSchG liefert der Haufe-Artikel „Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht! Inkrafttreten am 02. Juli 2023!“.

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