Geldwäschebekämpfung auch für Krypto-Asset-Dienstleister

Krypto-Asset-Dienstleister

Krypto-Währungen gewannen in den letzten Jahren an Bedeutung und werden zunehmend auch in den Bilanzen von Unternehmen ausgewiesen. Die Insolvenz der ehemaligen Krypto-Börse FTX Ende 2022 forcierte die Bemühungen um eine Regulierung des Handels mit digitalen Vermögenswerten, wie die Fachzeitschrift WPg (Die Wirtschaftsprüfung) in ihrer Ausgabe 10/2023, Seite 583, berichtet (Link für Abonnenten). 

Krypto-Asset-Dienstleister sollen deshalb gemäß Planung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority) in deren Leitlinien zur risikobasierten Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufgenommen werden.

Damit im EU-Binnenmarkt gleiche Überwachungsstandards geschaffen werden können, wurde Ende März von der EBA eine Konsultation initiiert. Besonders jene Informationsquellen, die Aufsichtsbehörden bei der Risikobeurteilung von Krypto-Anbietern hinzuziehen sollten, sind von den geplanten Änderungen betroffen. Zudem findet die Wichtigkeit von Mitarbeiter-Schulungen Berücksichtigung.

Mit der voraussichtlich 2024 in Kraft tretenden EU-Verordnung „Markets in Crypto-Assets Regulation“ (MiCA) werden Krypto-Asset-Dienstleister den Anti-Geldwäsche-Verpflichtungen und der Aufsicht der EU unterliegen.

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