Am 30. Oktober 2018 hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Aufsichtsprioritäten für das Jahr 2019 bekannt gegeben. Sie basieren auf einer Einschätzung zu den aktuellen wesentlichen wirtschaftlichen, regulatorischen oder aufsichtlichen Herausforderungen der Institute und geben die künftigen Schwerpunkte der Aufsichtstätigkeit vor.
In Anbetracht der identifizierten Risikofelder hat der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) folgende Prioritätsbereiche festgelegt:
- Kreditrisiko:
- Ableitung von Folgemaßnahmen zum Non-Performing-Loans-Leitfaden (NPL-Leitfaden) und dessen Ergänzung
- Beurteilung der Qualität von Kreditvergaberichtlinien und Kreditengagements
- Risikomanagement:
- Gezielte Überprüfung interner Modelle
- Verbesserung des Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) und des Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP) sowie deren weitere Integration in den Supervisory Review and Evaluation Process (SREP)
- Beurteilung von IT- und Cyberrisiken
- Liquiditätsstresstest zur Beurteilung der Widerstandsfähigkeit von Banken gegenüber Liquiditätsschocks
- Mehrere Risikodimensionen:
- Brexit-Vorbereitungen durch Erarbeitung von Grundsatzstrategien sowie Überwachung der Brexit-Plan-Umsetzung
- Einschätzungen der Vorbereitungen für Handelsrisiken und die Bewertung von Vermögenswerten
Für die aufgeführten Aufsichtsprioritäten sind verschiedene aufsichtliche Maßnahmen wie gezielte Vor-Ort-Prüfungen oder die Überarbeitung verschiedener Leitfäden zu erwarten. Darüber hinaus ist die Aufsicht auch weiterhin in anderen Bereichen – z. B. der Umsetzung des IFRS 9, der Risikoüberwachung oder der Bewertung von Sanierungsplänen – tätig.
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