Aufsichtsschwerpunkte der BaFin für 2019

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Zur Wirtschaftsprüfung

Neben der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ende 2018 gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank ihre Aufsichtsschwerpunkte und Handlungsfelder für 2019 veröffentlicht. Neben dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird vor allem das Thema Digitalisierung und dessen Auswirkungen auf die IT-Sicherheit und -Aufsicht im Fokus stehen. Darüber hinaus hat die BaFin die Schwerpunkte für ihre Geschäftsbereiche Banken-, Versicherungs-, Wertpapieraufsicht und Abwicklung festgelegt. Dabei wurden relevante Themen der täglichen operativen Aufsicht sowie besonders bedeutsame regulatorische und strategische Aspekte des Finanzsektors berücksichtigt.

Bei der Aufsicht von weniger bedeutenden Instituten (Less Significant Institutions – LSIs) wird die BaFin auf Basis der ermittelten wesentlichen Risiken, wie z. B. Kredit-, Zins- und Ertragsrisiken sowie Digitalisierungs- und IT-Risiken, den Schwerpunkt insbesondere legen auf:

  • Durchführung von LSI-Stresstests mit Überprüfung der Auswirkungen auf die Ertragslage und die Zinsänderungsrisiken
  • Prüfung von IT-Systemen und der dazugehörigen IT-Prozesse

Im Rahmen der Wertpapieraufsicht werden die Umsetzung von MiFID II/MiFIR, der PRIIPs-Verordnung sowie der EU-Prospektverordnung im Vordergrund stehen. Darüber hinaus liegt der Fokus auf der Stärkung des Verbraucherschutzes und der europäischen Konvergenz der Aufsichtspraxis.

Im Geschäftsbereich Abwicklung wird zur Gewährleistung der Integrität des Finanzsystems ein besonderes Augenmerk u. a. auf die Erlaubnispflicht nach der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) gelegt werden. Um die Abwicklungsfähigkeit deutscher Kreditinstitute sicherzustellen, sollen in Zukunft potenzielle Abwicklungshindernisse erkannt, Prozesse und Infrastrukturen zur Krisenbewältigung ausgebaut und technisch-operative Ausstattungen zur Datenbereitstellung verbessert werden. Auch die jüngst am 1. Februar 2019 konsultierten Mindestanforderungen für die Gläubigerbeteiligung (MaBail-in) sollen zur Stärkung der Abwicklungsfähigkeit der Institute beitragen. Im Bereich Geldwäscheprävention wird sich das aufsichtliche Handeln vor allem auf die Prüfung der Customer Due Diligence (CDD), der Stellung und Befugnisse des Geldwäschebeauftragten sowie die Prüfung von Korrespondenzbeziehungen konzentrieren.

Weitere Erläuterungen finden Sie auf der Internetseite der BaFin.

Veröffentlicht in Allgemein, Campus4Business, Wirtschaftsprüfung