Worum es geht
ǀ Die Herabsetzung des antizyklischen Kapitalpuffers zum 1. April 2020 war eine Folge des Ausbruchs und der notwendigen Schritte zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie.
Am 26. Februar 2021 wurde durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekannt gegeben, dass der antizyklische Kapitalpuffer voraussichtlich bis Ende 2021 bei 0 Prozent belassen wird.
Dies soll dem deutschen Bankensektor Planungssicherheit geben und es den Instituten erleichtern, Verluste infolge von Kreditausfällen aufzufangen sowie weiterhin – in angemessenem Umfang – Kredite an Unternehmen und Haushalte zu vergeben.
Ausblick
Ob und in welcher Höhe die BaFin den antizyklischen Kapitalpuffer nach einem Ende der Corona-Pandemie festlegen wird, ist nach jetzigem Stand nicht ersichtlich und wird maßgeblich davon abhängen, wie sich die Risiken im Bankensektor im Zuge der Pandemie-Situation entwickeln.
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