Am 15. Februar 2019 hat die Deutsche Bundesbank zwei neue Rundschreiben Nr. 10/2019 und 11/2019 zur fachlichen Umsetzung der Kreditdatenstatistik (AnaCredit – Analytical Credit Datasets) veröffentlicht.
In dem Rundschreiben Nr. 10/2019 erläutert die Bundesbank, dass zur Korrektur bzw. Löschung ausgelaufener oder fälschlicherweise gemeldeter Geschäfte eine erneute Vollmeldung der AnaCredit-Daten zum Meldestichtag 31. März 2019 nicht darstellbar ist. Stattdessen müssen ab dem Meldetermin 28. Februar 2019 alle falsch gemeldeten oder ausgelaufenen Datensätze zu den entsprechenden Meldeterminen nachträglich mit dem Aktionsattribut „Löschung“ gemeldet werden.
Mit dem Rundschreiben Nr. 11/2019 stellt die Deutsche Bundesbank klar, wie bei laufenden Konten Vertragsänderungen in Bezug auf die Limitgestaltung in der AnaCredit-Meldung abzubilden sind.
Die veröffentlichten Rundschreiben werden bei den Banken und ihren EDV-Dienstleistern voraussichtlich zu weiteren nachträglichen Erfassungen, Korrekturen und auch programmtechnischen Anpassungen führen.
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