Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat am 5. Dezember 2024 die geplanten Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht für das Jahr 2025 bekannt gegeben. Basierend auf bisherigen Erfahrungen und unter Berücksichtigung neuer Regelungen zur Rechnungslegung wurden acht zentrale Themenbereiche identifiziert. Diese sollen sicherstellen, dass wesentliche Aspekte der Abschlussprüfung präzise und regelkonform abgebildet werden.
1. Bestätigungsvermerk (§ 322 HGB)
Besonderes Augenmerk liegt auf:
- Modifikationen von Prüfungsurteilen,
- Hervorhebungen wesentlicher Sachverhalte,
- Hinweisen auf bestandsgefährdende Risiken.
2. Entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert (§§ 285 Nr. 13, 314 Abs. 1 Nr. 20 HGB; DRS 23)
Es werden geprüft:
- Die Erläuterung der Abschreibungszeiträume,
- Die Nachvollziehbarkeit der Schätzungen zur Nutzungsdauer, insbesondere bei typisierten Nutzungsdauern.
3. Immobilienbewertung
Wichtige Aspekte sind:
- Bewertung von Immobilien im Umlauf- und Anlagevermögen,
- Berücksichtigung von Wertminderungen,
- Bewertung von Immobilienbeteiligungen und Forderungen, die durch Immobilien gesichert sind,
- Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
4. Steueraufwand/-ertrag (§§ 285 Nr. 30a, 314 Abs. 1 Nr. 22a HGB; DRS 18)
Im Fokus stehen:
- Angaben zu tatsächlichen Steueraufwendungen und -erträgen,
- Erläuterungen zu den Auswirkungen nationaler und ausländischer Mindeststeuergesetze.
5. Angaben zu Sicherungsgeschäften (§§ 285 Nrn. 19 und 23, 314 Abs. 1 Nrn. 11 und 15 HGB)
Die Prüfung umfasst:
- Angaben zu nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumenten,
- Details zu Bewertungseinheiten (z. B. Mikro-, Makro- oder Portfolio-Hedges) und deren Effektivität.
6. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB)
Wichtige Prüfungsaspekte sind:
- Der Gesamtbetrag der Haftungsverhältnisse,
- Spezielle Angaben zu Verpflichtungen, z. B. für Altersversorgung oder gegenüber verbundenen Unternehmen,
- Begründung der Einschätzung des Risikos einer Inanspruchnahme.
7. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres
Die WPK legt Wert auf:
- Angaben zu wertbegründenden Ereignissen nach Abschlussstichtag,
- Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
8. Lagebericht und Konzernlagebericht (§§ 289, 315 HGB; DRS 20)
Hierbei werden geprüft:
- Eine ausgewogene Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage,
- Die Risiko- und Prognoseberichterstattung, einschließlich der Genauigkeit von Prognosen,
- Der Vergleich von Vorjahresprognosen mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung.
Fazit
Die Schwerpunkte der WPK für 2025 reflektieren die zunehmende Komplexität der Rechnungslegung und die Bedeutung einer transparenten Berichterstattung. Unternehmen und Wirtschaftsprüfer sollten sich frühzeitig mit diesen Themen vertraut machen, um eine regelkonforme und qualitativ hochwertige Abschlussprüfung sicherzustellen.
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