FinRep 2.9 – EBA-Konsultation zur Anpassung der Meldevorschriften

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Am 28. August 2018 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ein Konsultationspapier über Anpassungen der Meldung von Finanzinformationen (FinRep 2.9) veröffentlicht. Die Änderungen betreffen eine Vielzahl der Meldetemplates und variieren in Umfang und Komplexität. Der Fokus liegt auf Angaben zu Non-Performing Exposures (NPE) und Forborne Exposures (FBE). Institute, deren NPL-Quote 5 Prozent übersteigt, müssen zudem weitere Daten zu Aufgliederungen bereitstellen.

Auch einige über das bisherige Finanzreporting hinausgehende und daher bislang im Finanzdatenhaushalt noch nicht hinterlegte Daten zur Profitabilität, Kostenstruktur und zum Geschäftsmodell werden mit FinRep 2.9 erforderlich. Die Datenanforderungen bei den FinRep-Meldungen steigen damit erheblich.

Die Konsultationsphase endete bereits am 27. November 2018. Erster Meldestichtag soll der 31. März 2020 sein. Von den überarbeiteten Vorschriften sind sowohl IFRS- als auch nGAAP-(HGB)-Anwender betroffen.

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