Nachdem die International Standards on Auditing (ISA) bislang immer vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in die IDW Prüfungsstandards überführt wurden, sollen die ISA künftig direkt, unter Berücksichtigung nationaler Modifikationen, zur Anwendung kommen. Diese nationalen Besonderheiten werden in den ISA DE zusammengefasst und sind entweder als „D.-Textziffern“ oder in der deutschen Übersetzung vom Originaltext der ISA in eckigen Klammern ergänzt.
Nach Veröffentlichung des ISA E-DE 720 (Revised) im Dezember 2017 wurden nun folgende zwölf weitere ISA E-DE vom Hauptfachausschuss verabschiedet:
- ISA 500: Prüfungsnachweise (ISA E-DE 500)
- ISA 501: Prüfungsnachweise – Besondere Überlegungen zu ausgewählten Sachverhalten (ISA E-DE 501)
- ISA 505: Externe Bestätigungen (ISA E-DE 505)
- ISA 510: Eröffnungsbilanzwerte bei Erstprüfungsaufträgen (ISA E-DE 510)
- ISA 520: Analytische Prüfungshandlungen (ISA E-DE 520)
- ISA 530: Stichprobenprüfungen (ISA E-DE 530)
- ISA 550: Nahestehende Personen (ISA E-DE 550)
- ISA 560: Nachträgliche Ereignisse (ISA E-DE 560)
- ISA 580: Schriftliche Erklärungen (ISA E-DE 580)
- ISA 600: Besondere Überlegungen zu Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern) (ISA E-DE 600)
- ISA 610 (Revised 2013): Nutzung der Tätigkeit interner Revisoren (ISA E-DE 610 (Revised 2013))
- ISA 620: Nutzung der Tätigkeit eines Sachverständigen des Abschlussprüfers (ISA E-DE 620).
In den aktuellen IDW Fachnachrichten vom November 2018 sind die Standardentwürfe nur in Auszügen veröffentlicht. Die vollständigen Fassungen sind auf der Website des IDW bei den Verlautbarungen einsehbar.
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