Mit der Verabschiedung des IDW PS 983 n.F. (12.2025) am 8. Dezember 2025 wurde der Übergang vom Entwurfsstadium in die finale Anwendung vollzogen. Der neue Standard ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahr 2017 und passt die Prüfung interner Revisionssysteme an die modernisierten Global Internal Audit Standards (GIAS) sowie aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen an.
Verbindliche Neuregelung für die Revisionsprüfung
Die Neufassung des IDW PS 983 konkretisiert die Anforderungen an freiwillige Prüfungen von Internen Revisionssystemen (IRS). Ein wesentlicher Treiber dieser Aktualisierung ist die Veröffentlichung der neuen Global Internal Audit Standards durch das IIA im Jahr 2024. Damit wird sichergestellt, dass die Prüfung der „dritten Verteidigungslinie“ im Unternehmen weiterhin auf international anerkannten Prinzipien basiert.
Wesentliche Änderungen gegenüber dem Entwurf (EPS)
Im Vergleich zum Diskussionsentwurf (EPS 983) (wir berichteten) haben sich in der finalen Fassung (PS 983 n.F.) folgende Punkte gefestigt oder wurden präzisiert:
- Anwendungszeitpunkt: Der Standard ist erstmals verbindlich für Prüfungsaufträge anzuwenden, die nach dem 06.01.2026 erteilt werden. Eine vorzeitige Anwendung ist jedoch ausdrücklich zulässig.
- Struktur und Anlagen: Die im Entwurf bereits vorgesehene Streichung der alten Kriterienkataloge (ehemals Anlage 1 und 2 der Fassung 2017) wurde finalisiert. Stattdessen verweist der Standard nun verstärkt auf die Nutzung des Kriterienkatalogs des DIIR zur Qualitätsbeurteilung.
- Zertifizierungsanforderungen: Der Standard stellt klar, dass im Prüfungsteam mindestens eine Person über eine aktive Zertifizierung als Certified Internal Auditor (CIA) verfügen muss, um den Anforderungen des GIAS-Standards 8.4 gerecht zu werden.
- Regulatorischer Kontext: Die Berücksichtigung nationaler Normen wie des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) und des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2022) wurde als fester Bestandteil der Prüfungsplanung verankert.
Differenzierung der Prüfungsarten
Unternehmen können zwischen zwei Prüfungstiefen wählen, die im neuen Standard klar definiert sind:
- Angemessenheitsprüfung: Hierbei wird beurteilt, ob die Regelungen des IRS zu einem bestimmten Zeitpunkt geeignet und implementiert waren, um eine unabhängige Revisionsleistung sicherzustellen.
- Wirksamkeitsprüfung: Diese umfasst zusätzlich die Prüfung, ob die Regelungen über einen definierten Zeitraum hinweg tatsächlich wie vorgesehen eingehalten wurden.
Verantwortlichkeiten und Prüfungsurteil
Die Verantwortung für die Einrichtung und Dokumentation des IRS verbleibt ausdrücklich bei den gesetzlichen Vertretern. Der Wirtschaftsprüfer beurteilt auf Basis einer IRS-Beschreibung, ob die getroffenen Aussagen der Unternehmensleitung in allen wesentlichen Belangen zutreffend sind. Wichtig für Banken und PIE: Der Standard gilt für freiwillige Prüfungen und findet keine Anwendung auf gesetzlich vorgeschriebene Sonderprüfungen nach dem KWG.
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