Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 22.10.2025 ein neues Rundschreiben zu Fit-&-Proper-Anforderungen veröffentlicht. Damit konkretisiert die Aufsicht, wie die Eignung und Zuverlässigkeit bestimmter Funktionsträger in Finanzinstituten künftig zu bewerten ist. Das Rundschreiben ersetzt mehrere bisher geltende Merkblätter und fasst die Vorgaben in einem einheitlichen Dokument zusammen.
Hintergrund: Umsetzung europäischer Leitlinien
Die BaFin setzt mit dem Rundschreiben die gemeinsamen Leitlinien der drei Europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA (European Supervisory Authorities – ESA) zur Fit-&-Proper-Beurteilung um.
Diese Leitlinien betreffen insbesondere:
- Halter qualifizierter Beteiligungen,
- Geschäftsleiter,
- Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen,
- Inhaber von Schlüsselfunktionen.
Ziel der europäischen Vorgaben ist eine stärkere Harmonisierung der Aufsichtspraktiken innerhalb der EU-Finanzmarktaufsicht.
Zusammenführung bestehender BaFin-Merkblätter
Mit dem neuen Rundschreiben bündelt die BaFin verschiedene bisher separate Vorgaben in einem Dokument. Aufgehoben wurden unter anderem:
- das Merkblatt für Geschäftsleiter nach KWG, ZAG und KAGB,
- das Merkblatt für Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen nach KWG und KAGB.
Die Konsolidierung dient einer einheitlicheren Handhabung der Fit-&-Proper-Anforderungen über verschiedene Finanzsektoren hinweg.
Integration weiterer regulatorischer Vorgaben
Die BaFin nutzt das Rundschreiben auch zur Umsetzung nationaler und europäischer Regelungen.
Risikoreduzierungsgesetz
Die Anforderungen aus dem Risikoreduzierungsgesetz werden in der neuen Fassung berücksichtigt.
Deutscher Corporate Governance Kodex
Das Rundschreiben enthält zudem eine Klarstellung zu Wartezeiten beim Wechsel einer Person von der Geschäftsleitung in ein Aufsichtsorgan. Damit folgt die BaFin den entsprechenden Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Ausblick: Anpassung an CRD VI
Die Anforderungen aus der nationalen Umsetzung der Eigenmittelrichtlinie CRD VI werden voraussichtlich in einer zukünftigen Überarbeitung des Rundschreibens ergänzt. Die aktuelle Fassung bildet daher den Zwischenstand ab; weitere Konkretisierungen sind angekündigt.
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