BaFin konsultiert neue WpI MaRisk für Wertpapierinstitute

Symbolbild: Ein Warnschild vor einem Abhang, dass eine abstürzende Person zeigt, symbolisiert das Risiko, um das es in der MaRisk für Wertpapierinstitute geht

Die BaFin hat am 6. August 2025 den Entwurf des Rundschreibens „Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten“ (WpI MaRisk) veröffentlicht. Mit diesem Schritt sollen die Besonderheiten kleiner und mittlerer Wertpapierinstitute stärker berücksichtigt werden. Bislang mussten sie die auf Kreditinstitute zugeschnittenen MaRisk (BA) anwenden.

Wer ist betroffen?

Die WpI MaRisk richten sich ausschließlich an kleine und mittlere Wertpapierinstitute im Sinne von § 2 Abs. 16, 17 WpIG. Für große Wertpapierinstitute gelten weiterhin die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG).

Kernpunkte des Entwurfs

  • Proportionalitätsprinzip: Einführung des Prinzips der doppelten Proportionalität. Je nach Größe, Geschäftsmodell und Risikolage dürfen kleinere Institute vereinfachen, während komplexere Institute strengere Anforderungen erfüllen müssen.
  • Risikoinventur: Pflicht zur regelmäßigen Bestandsaufnahme aller wesentlichen Risiken, einschließlich ESG-Risiken und Risiken einer ungeordneten Abwicklung.
  • Risikotragfähigkeit & Kapitalplanung:
    • Mittlere Institute: formales Risikotragfähigkeitskonzept.
    • Kleine Institute: Kapitalplanung mit adversen Szenarien.
  • Strategien: Geschäfts- und Risikostrategie mit definiertem Risikoappetit, Berücksichtigung von IT-Systemen und Auslagerungen.
  • Interne Kontrollen: Einrichtung der Schlüsselfunktionen Risikomanagement, Compliance und Interne Revision. Kleine Institute dürfen diese zusammenlegen oder von der Geschäftsleitung wahrnehmen.
  • Stresstests: verpflichtend für mittlere, eingeschränkt für kleine Institute.
  • Auslagerungen: ausführliche Regelungen, Verbot des „empty shell“-Ansatzes. Neu: Pflicht zur Benennung eines zentralen Auslagerungsbeauftragten.
  • Notfallmanagement: jährliche Überprüfung des Notfallkonzepts für zeitkritische Prozesse.

Zeitplan und Ausblick

Die Konsultation 15/2025 lief bis zum 19. September 2025. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird die BaFin das endgültige Rundschreiben veröffentlichen. Es soll den Instituten einen flexiblen und praxisnahen Rahmen geben und gleichzeitig für mehr Rechtssicherheit sorgen.

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