Geldmarktfonds: BaFin setzt aktualisierte ESMA-Leitlinien zu Stresstests um

Symbolbild: 2 Feuerwehrmänner bei einer Übung symbolisieren einen Stresstest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 5. Mai 2025 mitgeteilt, dass sie die aktualisierten Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zur Durchführung von Stresstests für Geldmarktfonds anwendet. Die überarbeitete Fassung der Leitlinien wurde am 24. Februar 2025 veröffentlicht und liegt inzwischen in deutscher Sprache vor.

Ziel der Anwendung ist es, die Anforderungen aus Artikel 28 der Geldmarktfondsverordnung (EU) 2017/1131 europaweit einheitlich und kohärent umzusetzen.

Einheitliche Vorgaben für Stresstests

Die aktualisierten ESMA-Leitlinien definieren einheitliche Referenzparameter für die Durchführung von Stresstests. Diese sollen von Verwaltern von Geldmarktfonds verwendet werden, um die regulatorisch geforderten Berichte gemäß Artikel 37 der Geldmarktfondsverordnung korrekt auszufüllen. Grundlage hierfür ist die Durchführungsverordnung (EU) 2018/708.

Die Leitlinien enthalten u. a.:

  • Standardisierte Stresstestszenarien (z. B. Liquiditätsengpässe, Marktpreisveränderungen)
  • Kalibrierungsparameter, basierend auf aktuellen Marktdaten
  • Anforderungen an Methodik und Durchführungshäufigkeit

Pflicht zur jährlichen Überprüfung

Nach Artikel 28 Absatz 7 der Geldmarktfondsverordnung ist die ESMA verpflichtet, die Leitlinien mindestens jährlich zu aktualisieren. Die nun vorliegende Version (Dokumentnummer ESMA50-43599798-12301) berücksichtigt die Marktentwicklungen bis Ende 2024.

Handlungsbedarf für Fondsverwalter

Verwalter von Geldmarktfonds sind gehalten, die neuen Vorgaben rasch in ihre internen Prüfungs- und Berichtsprozesse zu übernehmen. Die standardisierten Parameter erhöhen die Vergleichbarkeit der Ergebnisse und unterstützen eine harmonisierte Aufsichtspraxis innerhalb der Europäischen Union.

Quellen

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