Am 11. Dezember 2023 wurden im Bundesgesetzblatt zwei Rechtsverordnungen für Wertpapierinstitute verkündet und diese sind am Folgetag in Kraft getreten:
- die „Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Wertpapierinstitute sowie über die zu erstellenden Berichte (Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung – WpIPrüfbV)
- die Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung – WpI-AnzV)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat diese Verordnungen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und nach Anhörung der Deutschen Bundesbank und der Spitzenverbände der Wertpapierinstitute erlassen.
Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung
Die WpI-PrüfbV regelt den Prüfungsgegenstand und -zeitpunkt gemäß § 78 WpIG für kleine und mittlere Wertpapierinstitute. Sie legt außerdem den Inhalt von Prüfungsberichten und deren Einreichungsform fest. Die WpI-PrüfbV beinhaltet auch die Klassifizierung von Feststellungen zu Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen strafbaren Handlungen sowie eine Klassifizierung der übrigen bei der aufsichtlichen Prüfung festgestellten Mängel.
Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung
Die WpI-AnzV legt die Anforderungen für die Anzeigen und Vorlage von Unterlagen gemäß dem Wertpapierinstitutsgesetz fest. Sie umfasst verschiedene Abschnitte, die sich mit dem Einreichungsverfahren, der Anzeige von Personen, Tätigkeiten im Drittstaat, Auslagerungen, Beteiligungsanzeigen, Erlaubnisverfahren sowie Finanzinformationen und Meldungen befassen. Die Verordnung dient der Regulierung und Überwachung von Wertpapierinstituten, wobei die Deutsche Bundesbank und die Spitzenverbände der Wertpapierinstitute einbezogen werden.
Veröffentlicht in Allgemein, Wirtschaftsprüfung