Europäische Kommission veröffentlicht ESRS 1

Nachhaltigkeitsberichterstattung


Die Europäische Kommission hat am 31. Juli 2023 den Delegierten Rechtsakt für das Set 1 (von 12) der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Dies stellt die erste verbindliche Festlegung von Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU dar und ist somit Grundlage für externe Prüfungen.

Sofern das EU-Parlament und der Rat der EU innerhalb von vier Monaten keine Einwände gegen die ESRS erheben, treten sie drei Tage später in Kraft.

Die Einführung der Berichtspflichten erfolgt schrittweise ab dem Geschäftsjahr 2024 für Unternehmen unterschiedlicher Größenklassen. Den Anfang machen Unternehmen, die bereits unter den Geltungsbereich der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen. Größere Unternehmen werden dann ab dem Geschäftsjahr 2025 erstmals verpflichtet sein.


Hintergrund


Bereits im November 2022 hatte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Entwürfe für die ESRS vorgelegt, die anschließend von der Kommission übernommen und überarbeitet wurden, bevor der überarbeitete Entwurf im Juni 2023 veröffentlicht und bis zum 7. Juli 2023 konsultiert wurde.

Basierend auf mehr als 600 Rückmeldungen aus der Konsultation hat die Europäische Kommission eine Reihe von Anpassungen und Klarstellungen vorgenommen, die den finalen Delegierten Rechtsakt betreffen.


Wichtige Änderungen gegenüber dem Entwurf


Die neuen Regelungen sehen verschiedene Erleichterungen vor:

  • Für die erstmalige Offenlegung besonders anspruchsvoller Informationen wird eine spätere Abgabemöglichkeit eingeräumt („Phasing-in“).
  • Der Wesentlichkeitsvorbehalt wird in Bezug auf bestimmte Angabepflichten erweitert. Es wird angeführt, welche Daten unwesentlich sind und weggelassen werden dürfen.
  • Falls die Wesentlichkeitsanalyse ergibt, dass das Thema „Klimawandel“ nicht wesentlich ist und insofern die Berichterstattung unterbleiben darf, ist das Unternehmen verpflichtet, eine ausführliche Erläuterung seiner Wesentlichkeitsanalyse vorzulegen.
  • Pflichtangaben werden in freiwillige Angaben umgewandelt.


Besonderes Augenmerk legt die EU-Kommission auf die Interoperabilität der ESRS 1 mit globalen Standards. Durch Berücksichtigung von Gesprächen mit dem International Sustainability Standards Board (ISSB) und der Global Reporting Initiative (GRI) soll sichergestellt werden, dass die Meldungen weniger komplex sind und Unternehmen Doppelmeldungen vermeiden können.


Die finalen ESRS-Standards stehen in 23 Sprachversionen, darunter auch in deutscher Sprache, zum Download zur Verfügung. Zusätzlich hat die Kommission ein umfassendes Q&A-Dokument (vgl. hier) zur Annahme der ESRS veröffentlicht.  

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