Geldwäsche-Bekämpfung: Liste der Hochrisikostaaten erneut aktualisiert


Hintergrund

ǀ Am 11. November 2021 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das aktualisierte Rundschreiben 15/2021 (GW) betreffend Drittstaaten, die durch strategische Mängel in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung höhere Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisikostaaten).

Die BaFin bezieht sich in ihrem Rundschreiben zu den Hochrisikostaaten auf die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675, die Drittstaaten mit hohem Risiko festlegt.


Änderungen

Zuletzt geändert wurde die Verordnung durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/37 vom 7. Dezember 2020, wobei die Mongolei von der Liste gestrichen wurde, da sie sich verpflichtet hat, die festgestellten Mängel anzugehen, und sie mit der Finanzbehördlichen Eingreiftruppe für Geldwäsche (FATF) einen Aktionsplan erarbeitet hat.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass einige Länder von der Liste genommen und gleichzeitig neue Staaten hinzugefügt wurden. Aktuell gelten demnach die folgenden Länder als Hochrisikostaaten: Nordkorea, Iran, Afghanistan, Bahamas, Barbados, Botswana, Ghana, Irak, Jamaika, Jemen, Kambodscha, Mauritius, Myanmar/Birma, Nicaragua, Pakistan, Panama, Simbabwe, Syrien, Trinidad und Tobago, Uganda und Vanuatu.

Mit dem Rundschreiben 15/2021 informiert die BaFin auch über Länder, die im Rahmen der fortlaufenden Länderprüfung durch die FATF Defizite im Hinblick auf wesentliche Empfehlungen gezeigt haben. Insgesamt handelt es sich hierbei um 23 Länder, die unter Beobachtung stehen, aber Fortschritte zu verzeichnen haben. Neu in diese Liste aufgenommen wurden Jordanien, Mali und die Türkei; Botswana und Mauritius wurden von der Liste gestrichen.


Handlungsbedarf

  • Prüfung der aktuell geltenden Hochrisikostaaten auf Relevanz für Ihr Unternehmen
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