Hintergrund:
Am 18. August 2020 legte die Financial Intelligence Unit (FIU) ihren Jahresbericht für das Jahr 2019 vor. Seit nunmehr vierzehn Jahren veröffentlicht die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen jährlich die Ergebnisse der in Deutschland bei ihr eingehenden Meldungen hinsichtlich Verdachtsfällen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mit dem nun veröffentlichten Jahresbericht bestätigt sie den seit Jahren anhaltenden Aufwärtstrend, der bei der Abgabe von Verdachtsmeldungen vorherrscht.
Die zentralen Inhalte:
Im Jahr 2019 gingen dem Bericht zufolge 114.914 Verdachtsmeldungen bei der FIU ein, was einen Anstieg von fast 50 Prozent bildet (2018 waren es 77.252 Verdachtsmeldungen). Dabei erstreckte sich der Anstieg des Meldeaufkommens sowohl auf den Finanz- und Nichtfinanzsektor als auch auf Behörden und sonstige Verpflichtete.
Der Großteil der Meldungen entfiel allerdings, wie in den Jahren zuvor auch, auf den Finanzsektor. Speziell Kreditinstitute haben mit 103.697 abgegebenen Meldungen den höchsten Anteil von rund 90 Prozent. Dies ist auch nicht weiter verwunderlich, da diese einer kontinuierlichen Sensibilisierung durch das Geldwäschegesetz unterliegen und die Meldeverfahren immer weiter automatisiert werden.
Das Meldeaufkommen im Nichtfinanzsektor erhöhte sich immerhin von 597 Meldungen im Vorjahr auf 1.512 Meldungen im Jahr 2019. Trotzdem sei der Anstieg, angesichts der in diesem Bereich bestehenden Geldwäscherisiken, noch nicht ausreichend. Hier sollten die Verpflichteten künftig weiter sensibilisiert werden. Gerade im Bereich der Immobilienbranche sei die Anzahl der eingegangenen Verdachtsmeldungen mit 84 Meldungen noch zu gering.
Für die FIU stellt der Anstieg des Meldeaufkommens eine zunehmende Belastung dar. Aus diesem Grund wendet sie verstärkt Filterfunktionen an und verfolgt einen risikobasierten Ansatz bei der Bearbeitung von Meldungen, um wichtige von unwichtigen Meldungen zu unterscheiden. Unter Zuhilfenahme von Bewertungen der Financial Action Task Force (FATF) und der nationalen Risikoanalyse (NRA) hat die FIU zehn Risikoschwerpunkte herausgearbeitet, die in Bezug auf Meldungen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung priorisiert behandelt werden.
- Durch die Schaffung einer Filterfunktion konnte die Effizienz bei der Bearbeitung von Verdachtsfällen gesteigert werden, da nur noch ca. ein Drittel aller Meldungen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden musste.
- Als neuer Risikoschwerpunkt im Bereich „Einsatz neuer Zahlungsmethoden“ wurden Kryptowerte aufgenommen, da diese immer häufiger Gegenstand von Meldungen sind und zudem ein hohes Risikopotenzial bergen, illegales Geld in legales Geld umzuwandeln.
Die meisten bei der FIU eingehenden Verdachtsmeldungen betreffen Transaktionen. Für das Jahr 2019 wurden der FIU rund 355.000 verdächtige Transaktionen gemeldet, rund 13 Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei wiesen knapp 41 Prozent aller Transaktionen einen Auslandsbezug auf. Deshalb will die FIU auch weiterhin die internationale Zusammenarbeit mit den Partner-FIUs anderer Länder und die Zusammenarbeit mit Gremien wie der FATF ausbauen.
Aber auch auf nationaler Ebene will die FIU die Zusammenarbeit mit den Partnerbehörden (Strafverfolgungs- und Justizbehörden, Aufsichtsbehörden, Finanzverwaltung etc.) weiter stärken. Auch die Förderung von Kooperationen mit den Verpflichteten sieht die FIU als unabdingbar an. Insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Nichtfinanzsektor soll verbessert werden. Zu diesem Zweck wird die FIU auch weiterhin über Hospitationen, Fachmessen, Tagungen und Workshops mit den Beteiligten in Kontakt treten.
Handlungsbedarf:
- Überprüfung des Compliance-Management-Systems hinsichtlich vorhandener und wirksamer Prozesse zur Erkennung und Meldung verdächtiger Sachverhalte