Hintergrund:
Am 6. Februar 2020 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ihre Nachhaltigkeitsstrategie veröffentlicht. In dem bis 2021 reichenden Strategieplan stellt die ESMA heraus, mit welchen Schwerpunkten sie unter Berücksichtigung der ESG-Faktoren (Environmental, Social, Governance: ESG) auf ein nachhaltiges Finanzwesen hinwirken will.
Die strategischen Kernpunkte der ESMA:
Im Mittelpunkt der Aktivitäten der ESMA werden u. a. die Transparenzverpflichtungen im Zusammenhang mit der Offenlegungsverordnung, die Risikoanalyse bei grünen Anleihen, ESG-Investitionen, die Angleichung der nationalen Aufsichtspraktiken in Bezug auf ESG-Faktoren, die Taxonomie und die Aufsicht stehen. Dabei werden die nachfolgenden Kernpunkte herausgestellt:
- Eine der Hauptaufgaben der ESMA ist die Entwicklung eines einheitlichen Regelwerks mit EU-weiten Standards und Benchmarks, das auf eine nachhaltige Finanzregulierung unter Einbeziehung von ESG-Faktoren ausgerichtet ist (u. a. Taxonomie-Verordnung). Diese Standards sollen dem Schutz der Anleger sowie der geordneten Märkte dienen und u. a. das Risiko des sogenannten „Greenwashings“ reduzieren.
- Da ESG-Faktoren in unterschiedlichen Bereichen der EU-Gesetzgebung vorkommen, ist eine weitere zentrale Aufgabe der ESMA, den Aufbau gemeinsamer Ansätze zur Einbeziehung von ESG-Faktoren in die Praxis der nationalen Aufsichtsbehörden sicherzustellen und eine gemeinsame Aufsichtskultur zu schaffen.
- Eine weiterer Fokus der ESMA liegt auf der Umsetzung ihrer Leitlinien zur Offenlegungspraxis für Ratings (Guidelines on Disclosure Requirements Applicable to Credit Ratings), den neuen (Offenlegungs-)Anforderungen an klimabezogene Benchmarks sowie der Überwachung der ESG-Marktentwicklung und Durchführung von Risk Assessments im Zusammenhang mit nachhaltigen Finanzierungen.
- Die ESMA wird weiterhin die entsprechende Umwelt- und Sozialexpertise aus der Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), der Europäischen Aufsichtsbehörde für Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority: EIOPA), der Europäischen Umweltagentur (EUA) und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (European Union Agency for Fundamental Rights: FRA) nutzen.
Ausblick:
Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits im Dezember 2019 ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht hat [https://casis.de/merkblatt-zum-umgang-mit-nachhaltigkeitsrisiken-bafin-gibt-orientierungshilfe/], begrüßt diese das Vorhaben der ESMA. Im Rahmen des „European Green Deal“ wird auch die Europäische Kommission dieses Jahr noch eine aktuelle nachhaltige Finanzstrategie präsentieren.
Handlungsbedarf:
- Auch künftig Befassung mit dem Thema Nachhaltigkeit und dessen Auswirkungen auf Ihr Geschäftsmodell
- Rechtzeitige Vorbereitung auf die Umsetzung möglicher regulatorischer Vorgaben