EZB veröffentlicht SREP-Ergebnisse für 2019

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Hintergrund:

Am 28. Januar 2020 hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Ergebnisse des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process: SREP) für 2019 veröffentlicht.
Der SREP bewertet jährlich die folgenden vier Hauptelemente:

  • die Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle
  • die Angemessenheit der internen Governance und des Risikomanagements
  • die Risiken für das Kapital
  • die Risiken für Liquidität und Finanzierung


Überblick über die SREP-Ergebnisse und Anforderungen 2019:

Auf Basis der SREP-Ergebnisse werden individuelle Kapitalanforderungen und Richtlinien für sämtliche signifikanten Institute (SI) festgelegt und gelten zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapital. Die SREP-Anforderungen für hartes Kernkapital (CET1) blieben 2019 mit 10,6 Prozent insgesamt unverändert auf dem gleichen Niveau wie 2018. Die meisten SIs haben CET1-Niveaus, die über den Kapitalanforderungen und -empfehlungen liegen.
In den folgenden drei Bereichen haben sich die SREP-Ergebnisse gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert:

  • Geschäftsmodelle: Aufgrund der geringen Rentabilität der meisten SIs ist das Geschäftsmodellrisiko eine besonders große Herausforderung.
  • Interne Governance: Insgesamt gibt es Anzeichen dafür, dass sich die interne Geschäftsorganisation verschlechtert hat. In einer Vielzahl von Fällen waren die Leitungsorgane nicht effektiv und interne Kontrollen fielen schwach aus.
  • Risiken: Einige Banken weisen wesentliche Verluste aus, die häufig auf risikobehaftete Ereignisse zurückzuführen sind. Zudem waren IT-/Cyber-Risiken eine wesentliche Quelle für das operationelle Risiko


Fazit:

  • Der Europäische Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism: SSM) sieht bei SIs eine direkte Aufsicht durch die EZB vor, während weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions: LSIs) im Wesentlichen unter der Aufsicht nationaler Behörden wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehen. Ein SREP wird ebenfalls im Rahmen der nationalen Aufsicht durchgeführt.
  • Entsprechend der SREP-Ergebnisse der EZB erscheinen die von den Aufsichtsbehörden veröffentlichten Aufsichtsprioritäten für 2020 hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit der Banken sowie der Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsmodelle umso begründeter. (Wir berichteten hierzu in unserem Beitrag vom 24. März 2020.)
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