Am 8. April 2019 hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Ergebnisse des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process: SREP) für das Jahr 2018 veröffentlicht – auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des EU-weiten Stresstests für 2018.
Mittels einheitlicher Überprüfungsmethoden und Entscheidungsprozesse analysiert die EZB Institute innerhalb einer Peer-Group jährlich hinsichtlich wesentlicher Auffälligkeiten und Abweichungen im Risikoprofil.
Der SREP kurz rekapituliert:
Im Rahmen des SREP werden zur Messung und Beurteilung von Risiken der Institute folgende Bereiche berücksichtigt:
- Geschäftsmodell: Beurteilung, ob die Geschäftsstrategie tragfähig ist
- Governance & Risiko: Untersuchung der Organisationsstrukturen in Bezug auf die Qualität der Führungsorgane und die Angemessenheit der Risikosteuerung
- Kapital: Frage nach Sicherheiten, um etwaige Verluste aufzufangen
- Liquidität: Prüfung, ob der Liquiditätsbedarf kurzfristig gedeckt werden kann
Anforderungen und Ergebnisse 2018:
Auf Basis der SREP-Ergebnisse soll ein möglicher Handlungsbedarf für die beaufsichtigten Banken abgeleitet werden. Dieser wird am Ende des Prozesses konkret in einem individuellen SREP-Beschluss als Zielsetzung aufgenommen, gemäß welcher die Bank ihre Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben hat.
Im Rahmen des SREP 2018 wurde eine Anforderung an das harte Kernkapital (Common-Equity-Tier-1 = CET1) in Höhe von 10,6 Prozent festgelegt. Damit lag sie über dem Vorjahresniveau von 10,1 Prozent, was auf die inzwischen abgeschlossene Einführung des Kapitalerhaltungspuffers zurückzuführen ist.
- Trotzdem wurde ersichtlich, dass die Kapitalausstattung der meisten Institute bereits die geforderten Mindestkapitalanforderungen übersteigt.
- Hinsichtlich Governance und Risikomanagement zeigte sich gegenüber dem vorangegangenen Zyklus jedoch eine Verschlechterung.
- Bei der Steuerung von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken ergab sich keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr.
Ausblick:
- Die festgestellte Verschlechterung bei Governance und Risikomanagement lässt die im Oktober 2018 von der EZB veröffentlichten Aufsichtsprioritäten des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus für 2019 umso begründeter erscheinen.
- Der Risikomanagementrahmen der Institute dürfte sich demnach künftig weiterentwickeln.