Die BaFin hat den Entwurf für ein Rundschreiben 10/2019 (BA) zur Festlegung von mit hohem Risiko verbundenen Risikopositionsarten gemäß Artikel 128 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation – CRR) zur Konsultation gestellt.
Darin teilt die BaFin mit, dass sie die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA/GL/2019/01) zur Festlegung von mit hohem Risiko verbundenen Risikopositionsarten gemäß Artikel 128 Abs. 3 der CRR sowie eine Schätzung der Erfüllungskosten (Anlage zum Rundschreiben) in ihre Verwaltungspraxis übernimmt.
Stellungnahmen können noch bis zum 24. Mai 2019 an die BaFin gerichtet werden. Die Anwendung der Leitlinien und des Rundschreibens sind ab dem 1. Juli 2019 vorgesehen.
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