Die Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens (WP-Examen) wurde von der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) initiiert, um die Attraktivität des Berufsexamens mithilfe einer zeitgemäßen und fortschrittlichen Neugestaltung zu erhöhen.
Am 15. Februar 2019 wurde die Modularisierung des WP-Examens im Rahmen der Zweiten Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. Teil I, Seite 78 ff.) und ist damit am folgenden Tag, den 16. Februar 2019, in Kraft getreten.
Das WP-Examen umfasst insgesamt folgende vier Prüfungsgebiete:
- Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht
- Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre
- Wirtschaftsrecht
- Steuerrecht
Bislang mussten diese Prüfungsgebiete als Blockprüfung an einem Termin abgelegt werden. Aufgrund der Modularisierung können sie fortan als einzelne Module auf einen maximal sechsjährigen Prüfungszeitraum verteilt werden, wodurch eine individuellere Planung des Berufsexamens ermöglicht wird.
Bereits zum 2. Prüfungstermin 2019 wird das WP-Examen erstmals in modularisierter Form durchgeführt. Außerdem können Kandidaten, die sich aktuell in einem laufenden Prüfungsverfahren nach der alten Prüfungsordnung befinden, einen Antrag auf Wechsel in die Modularisierung stellen.
Die verkürzte Prüfung zum Wirtschaftsprüfer für vereidigte Buchprüfer gemäß § 13a der Wirtschaftsprüferordnung wird hingegen nicht modularisiert und weiterhin als Blockprüfung angeboten.
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