Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die neue E-Rechnungspflicht verabschiedet. Demnach besteht ab dem Jahr 2025 die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen (z. B. X-Rechnung, ZUGFeRD-Rechnung). Ab 2027 oder 2028 (wenn Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG über 800 T€) ist der Versand von E-Rechnungen Pflicht. Diese Neuregelung sollten Sie zum Anlass nehmen, Ihren bisherigen Rechnungsprozess zu […]
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