Tax CMS  

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Hintergrund:

Das Steuerrecht in Deutschland ist mit seinen zahlreichen Gesetzen, Durchführungsverordnungen, Richtlinien, Erlassen und Urteilen für den Laien praktisch undurchschaubar. Aber auch für steuerlich Geschulte ist es aufgrund hochkomplexer Regelungen ein schwieriges Unterfangen, die steuerlich bestehenden Pflichten im Auge zu behalten. Die ständigen Neuerungen seitens der Gesetzgebung, Finanzverwaltung und Rechtsprechung machen die zu bewältigende Aufgabe nicht einfacher.

Aufgrund der Regelungsfülle kommt es bei der Erstellung von Steuererklärungen häufig zu unbeabsichtigten Fehlern. Werden Steuerpflichtige (z. B. Unternehmen) später auf diese Fehler aufmerksam, müssen sie aufgrund verfahrensrechtlicher Regelungen gegenüber dem Finanzamt korrigiert werden. Wird diese Korrektur unterlassen, handelt der Steuerpflichtige vorsätzlich und macht sich damit strafbar.

Die nachträgliche Korrektur eines lediglich fahrlässig begangenen Fehlers ist zwar nicht mit einer Strafe verbunden, kann aber dennoch zu Problemen führen. So sahen sich die Finanzämter in der Vergangenheit häufig veranlasst, bei mehrfacher Berichtigung derselben Steuererklärung die interne Stelle für Strafsachen einzuschalten. Die Behörde unterstellt mit diesem Vorgehen nicht mehr nur einfache Fahrlässigkeit, sondern prüft, ob Leichtfertigkeit oder gar Vorsatz mithin Steuerhinterziehung vorliegen. Diese Fälle wurden auch häufig an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat auf diese Problematik mit seinem Schreiben vom 23. Mai 2016 zur Abgrenzung zwischen einer einfachen Berichtigung und einer Selbstanzeige im Rahmen von Steuerhinterziehung reagiert. In diesem Schreiben bringt die Steuerverwaltung selbst den Begriff eines „innerbetrieblichen Kontrollsystems“ zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten ins Spiel. Dieses innerbetriebliche Kontrollsystem wird in der Literatur und von Experten häufig als Tax Compliance Management System (Tax CMS) bezeichnet.


Warum ein Tax CMS?

Das Tax CMS wird unternehmensindividuell ausgestaltet und dient präventiv der Einhaltung aller relevanten steuerlichen Regelungen. Durch die Einrichtung eines funktionierenden Kontrollsystems werden organisatorische Maßnahmen eingerichtet, die Verstöße gegen steuerliche Regelungen verhindern sollen. Das BMF weist in seinem o. g. Schreiben darauf hin, dass eine solche Einrichtung ein Indiz darstellen könne, das gegen Vorsatz oder Leichtfertigkeit spreche. Aufgrund der negativen Folgen einer Steuerhinterziehung in Form von Geldstrafen stellt ein Tax CMS ein attraktives Instrument für Unternehmen dar, sich im Falle eines Gesetzesverstoßes von diesem Vorwurf befreien zu können.

Der Bundesgerichtshof hat darüber hinaus mit seinem Urteil vom 9. Mai 2017 entschieden, dass wirksame Compliance-Strukturen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz eine bußgeldmindernde Wirkung haben können. Eine ähnliche Rechtsprechung kann zukünftig auch von den Finanzgerichten erwartet werden.

Neben dieser risikomindernden Wirkung kann mittels eines Tax CMS auch das Ziel einer Steueroptimierung aus betriebswirtschaftlicher Sicht verfolgt werden. Zu diesem Zweck können Prozesse für eine langfristige Steuerplanung gestaltet werden.


Wir für Sie

Für eine individuelle Beratung nehmen Sie gern persönlichen Kontakt zu uns auf. Auf Basis eines Vorabgesprächs geben wir Ihnen für Ihr Unternehmen eine Einschätzung zu Implementierungsaufwand und erwartetem Nutzen eines auf Sie zugeschnittenen Tax CMS.

Veröffentlicht in Allgemein, Steuerberatung