Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 27. November 2024 (Az. I R 23/21) entschieden, dass eine geschäftsleitende Holding-Personengesellschaft auch ohne zusätzliche gewerbliche Tätigkeit als Organträgerin im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG fungieren kann. […]