Die Bundesregierung hat die neue GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV) am 01.09.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Verordnung tritt am 01.03.2026 in Kraft und regelt verbindlich, in welcher Form Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu übermitteln sind. Die GwGMeldV definiert sowohl das elektronische Übermittlungsformat als auch die erforderlichen Mindestangaben, damit eine Meldung als gesetzeskonform […]
Entwurf zur GwG-Meldeverordnung: BMF will Verdachtsmeldungen standardisieren
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22. April 2025 einen Verordnungsentwurf zur GwG-Meldeverordnung veröffentlicht. […]
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