Risikovorsorge für Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft – neuer Entwurf für Prüfungsstandard IDW EPS 522

Symbolbild: einige Münzen, aus denen eine Pflanze wächst, darüber schützende Hände symbolisieren Risikovorsorge

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat im Juli 2025 den Entwurf des Prüfungsstandards IDW EPS 522 n.F. veröffentlicht. Er enthält Vorgaben für die Prüfung der Risikovorsorge für Adressenausfallrisiken bei Kreditinstituten und weiteren beaufsichtigten Unternehmen.

Hintergrund

Institute sind verpflichtet, in ihren Abschlüssen eine angemessene Risikovorsorge für mögliche Kreditausfälle zu bilden. Gerade in diesem Bereich identifizieren Abschlussprüfer regelmäßig ein hohes Risiko wesentlicher falscher Darstellungen – sowohl auf Abschluss- als auch auf Aussageebene.

Anwendungsbereich

Der Entwurf richtet sich nicht nur an Kreditinstitute, sondern auch an Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen, Zahlungs- und Wertpapierinstitute, Kreditdienstleistungsinstitute sowie KMAG-Institute, soweit dort vergleichbare Adressenausfallrisiken bestehen.

Inhaltliche Schwerpunkte des Standards

Der Standard beschreibt, wie relevante IDW-Prüfungsstandards (IDW PS) und ISA [DE] auf die Risikovorsorge für Adressenausfallrisiken anzuwenden sind. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei folgenden Aspekten:

  • Unterscheidung der Verfahren:
    • Pauschalierte Verfahren wie Pauschalwertberichtigungen (PWB) oder pauschalisierte Einzelwertberichtigungen (pEWB)
    • Individualisierte Verfahren (iEWB)
    • Management Adjustments, also gezielte Anpassungen von Modellen oder Parametern zur Abbildung neuer Risiken oder Informationslücken
  • Schätzungsunsicherheiten: Die Bewertung der Risikovorsorge ist mit inhärenter Unsicherheit verbunden. Faktoren wie Datenqualität, Modellkomplexität oder Annahmen des Managements können das Risiko fehlerhafter Darstellungen erhöhen.
  • Interne Kontrollen: Der Abschlussprüfer muss ein vertieftes Verständnis des internen Kontrollsystems gewinnen, insbesondere im Hinblick auf Methoden, Datenquellen und Validierungsprozesse.
  • Prüfungshandlungen: Dazu gehören u. a. die risikoorientierte Auswahl von Einzelfällen, die Beurteilung der Relevanz historischer Erfahrungswerte unter aktuellen Bedingungen sowie die Prüfung von Sicherheiten, Zahlungsströmen und Management Adjustments.

Stellungnahmefrist

Interessierte können bis zum 31. Oktober 2025 zum Entwurf Stellung nehmen.

Der vollständige Entwurf ist auf der Website des IDW abrufbar.

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