Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Aufsichtsrat ist keine Zukunftsfrage mehr – er ist eine aktuelle Anforderung an ordnungsgemäße Unternehmensaufsicht. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat ihren Praxis-Impuls zu KI im Aufsichtsrat im März 2026 aktualisiert. Was Unternehmen – insbesondere Banken und Finanzdienstleister – daraus ableiten sollten, fasst dieser Beitrag zusammen.
KI als Kernaufgabe – auch für den Aufsichtsrat
Laut dem aktualisierten Praxis-Impuls betrifft die Auseinandersetzung mit KI den Aufsichtsrat in beiden zentralen Funktionen: als Kontrollorgan und als strategischer Sparringspartner des Vorstands. Die Kommission stellt klar, dass KI-Systeme sich nicht in mehrjährigen Innovationszyklen, sondern teils innerhalb weniger Monate weiterentwickeln. Eine einmalige Grundbefassung reicht nicht aus – gefordert ist kontinuierliche Beobachtung und Integration in die Gremienarbeit.
Der Praxis-Impuls benennt drei Aufgabenfelder:
- die strategische Begleitung des Vorstands beim KI-Einsatz,
- die Überwachung einer angemessenen KI-Governance – insbesondere im Hinblick auf den EU AI Act (dazu mehr in unserem Beitrag „AI Act: Neue Pflichten und Chancen durch geprüfte KI-Governance“) – und
- die eigene Nutzung von KI zur Verbesserung der Gremienarbeit.
Voraussetzungen und Haftungsrelevanz
Bevor KI im Aufsichtsrat eingesetzt wird, müssen laut Dokument zentrale Voraussetzungen erfüllt sein: Einhaltung von DSGVO und EU AI Act, ethische Leitplanken, technische Nachvollziehbarkeit der KI-Ergebnisse sowie eine eigene Governance-Struktur für den Gremien-KI-Einsatz – verankert etwa in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats.
Bemerkenswert ist ein haftungsrechtlicher Hinweis der Kommission: Mit wachsender Leistungsfähigkeit von KI könnte es nach Maßgabe der Business Judgement Rule (§ 93 AktG) zunehmend relevant werden, ob ein Aufsichtsrat KI als Informationsquelle angemessen einbezogen hat. Eine Pflicht zum KI-Einsatz besteht derzeit nicht – die Begründung für einen Nichteinsatz werde jedoch mit steigender Systemreife schwieriger.
Einstieg in drei Stufen
Der Praxis-Impuls empfiehlt einen schrittweisen Einstieg: von digitaler Assistenz bei Routineaufgaben (Stufe 1) über strukturierte Analyse und Mustererkennung (Stufe 2) bis hin zu KI-gestützten Szenarien für strategische Entscheidungen wie M&A-Bewertungen oder Risikoanalysen (Stufe 3). Nutzungstiefen können laut Dokument auch parallel eingesetzt werden – entscheidend ist der rollenadäquate, anlassbezogene Einsatz.
Wie KI-gestützte Ansätze bereits heute in der Wirtschaftsprüfung und internen Revision eingesetzt werden, zeigt unser Beitrag „Künstliche Intelligenz bei der CASIS Wirtschaftsprüfung“.
Fazit und Schulungsangebot
Der Praxis-Impuls ist nicht verbindlich, formuliert aber klare Erwartungen an eine zeitgemäße Aufsichtsratstätigkeit. Für Banken und Finanzdienstleister, die unter erhöhten regulatorischen Anforderungen stehen, ist das Thema besonders drängend.
Wir unterstützen Aufsichtsräte nicht nur beratend und prüfend – wir bieten auch gezielte Schulungen an, die Gremien auf die regulatorischen und praktischen Anforderungen im Umgang mit KI vorbereiten. Sprechen Sie uns gerne an.
Veröffentlicht in Allgemein, Wirtschaftsprüfung