Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die kurzfristig Investitionen erleichtern und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken. Hintergrund ist die aktuelle Wachstumsschwäche, auf die die Politik mit steuerlichen Anreizen reagieren will.
Am 5. Juli 2025 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz verabschiedet, am 11. Juli 2025 folgte die Zustimmung des Bundesrates. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wurde das Gesetz am 18. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I 2025 Nr. 161).
Kernelemente des Gesetzes
Das Investitionssofortprogramm enthält mehrere steuerliche Anpassungen, die Unternehmen direkt entlasten sollen:
- Degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 2a EStG):
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden, ist eine degressive Abschreibung möglich. Ansatz: das Dreifache der linearen AfA bzw. höchstens 30 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Laut Protokollerklärung der Koalitionsfraktionen gilt dies auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge, sofern sie in diesem Zeitraum in das Betriebsvermögen übergehen. - Senkung der Körperschaftsteuer:
Ab 2028 wird der Körperschaftsteuersatz schrittweise reduziert und soll bis 2032 bei 10 % liegen. Parallel dazu wird der Thesaurierungssatz nach § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG ebenfalls abgesenkt – bis auf 25 % im Jahr 2032. - Erweiterung der Forschungszulage:
Das Forschungszulagengesetz (FZulG) wird geändert. Die Bemessungsgrundlage steigt von 10 Mio. € auf 12 Mio. €, außerdem können künftig Gemein- und sonstige Betriebskosten pauschal in förderfähige Aufwendungen einbezogen werden – vorausgesetzt, das begünstigte F&E-Vorhaben startet nach dem 31.12.2025.
Bewertung durch das IDW
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) bezeichnete in seiner Eingabe vom 20. Juni 2025 den Regierungsentwurf als „dringend erforderlich“. Besonders die Einführung einer stark degressiven Abschreibung könne Investitionsanreize schaffen und die Liquidität von Unternehmen verbessern.
Zudem begrüßte das IDW die geplanten Steuersatzsenkungen und die Erweiterung der Forschungszulage. Gleichzeitig mahnte es an, dass zusätzliche steuerliche Pflichten vermieden werden müssten, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen nicht zu erhöhen.
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt überwiegend am Tag nach seiner Verkündung am 18.07.2025 in Kraft. Die Änderungen am Forschungszulagengesetz gelten ab dem 01.01.2026.
Veröffentlicht in Allgemein, Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung