Die Digitalisierung ist die mediale Revolution unserer Gegenwart. Die mit ihr eintretenden Veränderungen erleben wir in unserem persönlichen Alltag und wirken sich vor allem auf die Kommunikation aus. Darüber hinaus ist der digitale Wandel auch im beruflichen Umfeld deutlich spürbar.
Dem dynamischen Prozess der Digitalisierung können und wollen wir uns als Steuerberater nicht verschließen. Ursächlich hierfür ist, dass die Sammlung, Aufbewahrung und Verarbeitung steuerrelevanter Daten genauso wie das Besteuerungsverfahren selbst der Digitalisierung zugänglich sind. Vorangetrieben wird diese Entwicklung in Deutschland nicht zuletzt durch die E-Government-Initiative der Bundesregierung. Bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung (inkl. Finanzverwaltung) nimmt Deutschland im internationalen Vergleich zwar keinen vorderen Platz ein, dennoch sind die in den letzten Jahren eingetretenen Veränderungen des Besteuerungsverfahrens nicht zu übersehen. Neben der IT-gestützten Erstellung und Übertragung von Steuererklärungen mit der bereits gegebenen Möglichkeit, steuerrelevante Daten digital abzurufen, erfolgt auch die Steuerfestsetzung unter Beachtung von Risikoaspekten zunehmend automatisiert.
Wesentliche Treiber der Digitalisierung sind nach unserer Erfahrung die Steuerpflichtigen, insbesondere die Unternehmen. Die Erfassung, Verwaltung und Aufbereitung der Daten erfolgt dort zunehmend digital. Als Teil des Dreiecksverhältnisses Unternehmen – Steuerberater – Finanzverwaltung bilden wir für Sie sämtliche steuerlichen Prozesse digital ab. Das gilt für die Finanzbuchführung und die Lohnabrechnung genauso wie für die Jahresabschlusserstellung und die Anfertigung der Steuererklärungen.
Um Ihnen als unserem Mandanten die von uns erstellten Auswertungen schnell und effizient zur Verfügung stellen zu können, verläuft der digitale Prozess in unserer Kanzlei wie folgt:
Belege und Kassenumsätze stellen Sie uns mittels DATEV Unternehmen online digital zur Verfügung. Die Bankkontoumsätze werden uns von Ihrer Hausbank ebenfalls digital übermittelt.
- Anschließend können sämtliche Daten in Ihrer bei uns geführten Finanzbuchhaltung erfasst werden.
- Zum Abgleich von Steuerzahlungen richten wir darüber hinaus eine Schnittstelle zur Finanzverwaltung ein.
- Sämtliche Auswertungen der Finanzbuchhaltung (USt-VA, Offene-Posten-Liste, Betriebswirtschaftliche Auswertung usw.) stellen wir Ihnen unmittelbar nach der Verbuchung digital zum Abruf bereit. Dies erfolgt grundsätzlich monatlich, wenn Sie es wünschen, aber auch in kürzeren Abständen.
- Die Umsatzsteuervoranmeldungen übermitteln wir online direkt an das Finanzamt, genauso wie die jährlichen Steuererklärungen und die E-Bilanz.
Wir für Sie
Ihre Angestellten erhalten von uns monatlich eine E-Mail mit dem Hinweis, dass sie ihre Gehalts-/Lohnabrechnungen über einen individuellen Zugang zu Datev Arbeitnehmer online abrufen können. Durch diese digitalen Abläufe sind wir weitestgehend unabhängig von Postlaufzeiten und können ohne Reibungsverluste deutschlandweit für Sie tätig sein.
Die Einrichtung des digitalen Beleg- und Auswertungstransfers sowie sämtlicher Verbindungen zu Banken und Finanzämtern erfordert einen einmaligen administrativen Aufwand, den wir gerne für Sie übernehmen. Sprechen Sie uns dazu gerne an!
Veröffentlicht in Allgemein, Steuerberatung