Die Bundesregierung hat am 6. August 2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege in ausgewählten Branchen zu verlängern. Für Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute gelten künftig zehn Jahre statt bislang acht Jahre. Damit reagiert die Bundesregierung auf die zunehmende Bedeutung digitaler Belegführung und den Bedarf, komplexe Steuerhinterziehungen besser nachvollziehen zu können.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Die Verlängerung ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Stärkung des Steuervollzugs. Das Bundeskabinett verabschiedete die Änderung im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) spielt die längere Aufbewahrung insbesondere bei der Aufklärung komplexer Steuervermeidungsstrukturen – wie den sogenannten Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften – eine zentrale Rolle.
Bedeutung für die betroffenen Institute
Die zehnjährige Aufbewahrungspflicht gilt ausschließlich für Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute.
Andere Steuerpflichtige sind weiterhin verpflichtet, Buchungsbelege acht Jahre lang vorzuhalten.
Laut BMF wird der zusätzliche Aufwand für die betroffenen Finanzunternehmen als gering eingeschätzt, da die Belege überwiegend digital archiviert werden. Die Maßnahme stärkt damit vor allem die Beweissicherung und schafft mehr Transparenz im Steuervollzug.
Ziel: Mehr Fairness und wirksamere Kontrolle
Das Bundesfinanzministerium bewertet den Regierungsbeschlusses als Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit. Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, dass der Staat auf langfristig nachvollziehbare Belegketten zugreifen kann – insbesondere bei Prüfungen von Kapitalmarkttransaktionen und Versicherungsfällen. Damit werden die Rahmenbedingungen für einen wirksamen und modernen Steuervollzug verbessert.
Veröffentlicht in Allgemein, Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung