BaFin veröffentlicht Schwerpunkte aufsichtsrechtlicher Prüfungen 2018

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Hintergrund:

Nach der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat nun auch die BaFin gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank ihre jährlichen Schwerpunkte aufsichtsrechtlicher Prüfungen festgelegt. Dabei greift sie insbesondere Themen auf, mit denen sie im Rahmen ihrer täglichen operativen Aufsicht konfrontiert ist und berücksichtigt zudem Aspekte, die für den Finanzsektor insgesamt von regulatorischer oder strategischer Bedeutung sind.


Prüfungsschwerpunkte

  • Ertragsrisiken
  • Zinsrisiken
  • Fehlende Angemessenheit und Sicherheit der IT‐Systeme der Banken
  • Kreditrisiken (darunter Entwicklungen im Immobiliensektor)
  • Rechts‐ und Reputationsrisiken
  • Länderrisiken
  • Auswirkungen des Brexits 2018

Weitere Erläuterungen zu den Prüfungsschwerpunkten finden Sie auf der Internetseite der BaFin (http://www.bafin.de).


Handlungsbedarf

  • Berücksichtigung aktueller Neuerungen bei der Ausgestaltung der bankinternen Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung, wie z. B. des überarbeiteten RTF‐Leitfadens
  • Vorhalten einer aussagefähigen Dokumentation zur Ableitung der Wesentlichkeit/Unwesentlichkeit von Risiken, die auch eine zukunftsgerichtete Betrachtung beinhaltet
  • Überprüfung der Stressszenarien auf eine angemessene Berücksichtigung der Auswirkungen des Brexits sowie auf eine Übereinstimmung mit der Berichterstattung im Lagebericht
  • Bei der Ausgestaltung von Kreditprozessen (inkl. Kontrollverfahren und Kontrollintensität) sind die Anforderungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ebenso zu berücksichtigen wie die Erwartungen der Aufsicht an die Ausgestaltung der Risikokultur (u. a. Transparenz der Risiken in den Kreditprozessen, Kommunikation des Risikoappetits im Kreditgeschäft gegenüber den Mitarbeitern).
Veröffentlicht in Allgemein, Wirtschaftsprüfung