Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 26. September 2024 eine aktualisierte Version des Rundschreibens 05/2018 (WA) – Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten – MaComp veröffentlicht.
Der Anlass für die Aktualisierung ist die Veröffentlichung neuer Leitlinien durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Die BaFin hat die Leitlinien
- zu den Produktüberwachungsanforderungen der MiFID II und
- zu einigen Aspekten der MiFID II-Anforderungen an die Geeignetheit
in den Besonderen Teil (BT) 5 und (BT) 7.1 der MaComp integriert.
Die inhaltlich unverändert in die MaComp übernommenen ESMA-Leitlinien enthalten Vorgaben für die Produktüberwachungsanforderungen und die Geeignetheitsprüfung. Auch die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden gehört zu den Änderungen. Ziel der Aktualisierung ist es, Interessenkonflikte zu vermeiden und die Einhaltung der Wohlverhaltensregeln sicherzustellen. Die neuen Leitlinien ersetzen die bisherigen Versionen und gelten ab sofort.
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