IDW PS 850 n.F. (06.2026): Prüfungsstandard für projektbegleitende Prüfungen final verabschiedet

Symbolbild: Handschriftliche Projektplanung an einem Whiteboard symbolisiert projektbegleitende Prüfung

Über ein Jahr nach der Konsultationsphase liegt die endgültige Fassung vor: Der Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) des IDW hat den überarbeiteten Prüfungsstandard für die projektbegleitende Prüfung am 18. Mai 2026 verabschiedet, der Hauptfachausschuss (HFA) hat ihn am 5. Juni 2026 billigend zur Kenntnis genommen. Über den Entwurf hatten wir bereits im Mai 2025 berichtet – dieser Beitrag ordnet ein, was sich in der finalen Fassung bestätigt hat und welche Ergänzung neu hinzugekommen ist.

Vom Entwurf zur endgültigen Fassung

Der Entwurf IDW EPS 850 n.F. war im März 2025 zur Stellungnahme bis zum 30. September 2025 veröffentlicht worden. Mit Stand vom 5. Juni 2026 liegt nun die endgültige Fassung als IDW PS 850 n.F. (06.2026) vor. Der Standard ist erstmals verpflichtend anzuwenden bei Prüfungsaufträgen außerhalb der Abschlussprüfung, die nach dem 5. Juni 2026 erteilt werden. Für Unternehmen, die eine projektbegleitende Prüfung neu beauftragen, ist dieses Datum damit der maßgebliche Stichtag für die Anwendung der neuen Regelungen.

Inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit dem Entwurf

Die Grundausrichtung, die bereits im Entwurf angelegt war, bestätigt sich in der finalen Fassung: Der Standard basiert weiterhin auf dem internationalen Prüfungsrahmen ISAE 3000 (Revised, Stand Dezember 2013) und gilt für sämtliche Projektarten – von IT-Projekten über Compliance- und Reorganisationsprojekte bis zu Entwicklungsprojekten. Im Zentrum steht unverändert die Beurteilung, ob der Projektgegenstand zum vereinbarten Prüfungsstichtag angemessen ausgestaltet und implementiert ist. Das Projektmanagement selbst wird dabei nicht eigenständig beurteilt, sondern dient als Grundlage zur Einschätzung verbleibender Projektrisiken. Auch der grundsätzliche Aufbau – Begriffsbestimmungen, die fünf Elemente des Projektmanagements (Initiierung, Planung, Umsetzung, Steuerung, Abschluss), Anforderungen an Auftragsannahme, Prüfungsplanung und -durchführung sowie Berichterstattung und Dokumentation – entspricht der im Entwurf skizzierten Struktur. Ein detaillierter Abgleich einzelner Textziffern zwischen Entwurf und finaler Fassung ist auf Basis der uns vorliegenden Quellen nicht durchgehend möglich; punktuelle redaktionelle Anpassungen im Zuge der Konsultation sind daher nicht auszuschließen, aber nicht im Einzelnen belegt.

Neu: Ergänzender Prüfungshinweis für IT-Projekte

Eine Neuerung gegenüber dem Entwurfsstand ist die zeitgleiche Veröffentlichung eines eigenständigen Prüfungshinweises: dem IDW PH 9.850.1 (06.2026), ebenfalls mit Stand vom 5. Juni 2026. Dieser Prüfungshinweis konkretisiert den PS 850 n.F. speziell für IT-Projekte und enthält in einer ausführlichen Anlage beispielhafte Projektrisiken sowie dazugehörige Maßnahmen und Prüfungshandlungen zu Themen wie:

  • fachliche und technische Anforderungserfassung,
  • Berechtigungskonzepte für den Produktivbetrieb,
  • Trennung von Entwicklungs-, Test- und Zielsystem sowie Freigabeprozesse für Systemänderungen,
  • Testmanagement,
  • Datenmigration einschließlich Aufbewahrungspflichten,
  • Herstellung der Betriebsbereitschaft und Überwachung in der Hypercare-Phase nach Produktivsetzung.

Dieser Prüfungshinweis war im 2025 veröffentlichten Entwurfsartikel noch nicht Thema und stellt damit eine praxisrelevante Ergänzung dar, insbesondere für Prüfungsteams, die IT-Einführungs- oder Migrationsprojekte begleiten.

Relevanz für Banken und Finanzdienstleister

Für Institute, die regelmäßig größere IT-, Migrations- oder Compliance-Projekte umsetzen, bietet die projektbegleitende Prüfung weiterhin die Möglichkeit, Projektrisiken bereits während der Laufzeit sichtbar zu machen und Gegenmaßnahmen frühzeitig einzuleiten. Mit dem nun verbindlichen Anwendungsdatum ab dem 5. Juni 2026 lohnt sich ein Blick auf laufende und geplante Projektaufträge, um die Auftragsbedingungen entsprechend auszurichten.

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