Die drei Europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA haben am 8. Januar 2026 ihre gemeinsamen Leitlinien zu Stresstests im Bereich Umwelt, Soziales und Governance veröffentlicht. Die Leitlinien unterstützen nationale Versicherungs- und Bankenaufsichtsbehörden dabei, ESG-Risiken in aufsichtsrechtliche Stresstests zu integrieren. Eine deutsche Übersetzung wird im ersten Quartal 2026 erwartet.
Ziel und Anwendungsbereich der Leitlinien
Die Leitlinien bieten klare Orientierung, wie ESG-Risiken in aufsichtsrechtliche Stresstests integriert werden können, sowohl bei der Verwendung etablierter Rahmenwerke als auch bei der Durchführung ergänzender Bewertungen der Auswirkungen von ESG-Risiken. Sie setzen gemeinsame Standards für die Einbeziehung von ESG-Risiken in Stresstestmethoden im gesamten europäischen Finanzsystem und legen Anforderungen an organisatorische und Governance-Strukturen fest.
Die Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden und sehen keine neuen Anforderungen vor, dass diese ESG-orientierte aufsichtliche Stresstests durchführen müssen. Sie sind nur anwendbar auf zuständige Behörden für Finanzunternehmen, die der Eigenkapitalrichtlinie (Richtlinie 2013/36/EU) und der Solvabilität-II-Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EC) unterliegen.
Rechtsgrundlage und zeitlicher Rahmen
Die Leitlinien wurden gemäß Artikel 100 Absatz 4 der Eigenkapitalrichtlinie (CRD – Richtlinie 2013/36/EU) und Artikel 304c Absatz 3 der Solvabilität-II-Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EC) entwickelt, die die Veröffentlichung der gemeinsamen Leitlinien bis zum 10. Januar 2026 vorschreiben.
Die Leitlinien unterliegen einem „Comply or Explain“-Verfahren durch die nationalen zuständigen Behörden. Sie werden im ersten Quartal 2026 in alle Amtssprachen der EU übersetzt und auf den Websites der ESA veröffentlicht.
Inhaltliche Schwerpunkte
Die Leitlinien legen gemeinsame Standards für die Einbeziehung von ESG-Risiken in Stresstestmethoden fest. Die zuständigen Behörden sollen ESG-Risiken konsequent in ihre aufsichtlichen Aktivitäten einbeziehen, einschließlich des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses und der Stresstests dieser Risiken. Dabei sollen bereits verfügbare Szenarien genutzt werden, etwa vom NGFS (Network for Greening the Financial System), IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) oder IEA (International Energy Agency).
Die Leitlinien sind darauf ausgelegt, einen konsistenten, langfristigen Ansatz für ESG-Stresstests zu unterstützen und gleichzeitig Flexibilität zu ermöglichen, um künftige methodische Fortschritte und Verbesserungen bei der Datenverfügbarkeit zu berücksichtigen.
Bedeutung für die Praxis
Die gemeinsamen Leitlinien schaffen erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen für ESG-Stresstests im europäischen Finanzsektor. Für Banken und Versicherungen bedeutet dies eine Harmonisierung der aufsichtlichen Erwartungen hinsichtlich der Integration von Klimarisiken, sozialen Risiken und Governance-Risiken in Stresstestverfahren.
Die nationalen Aufsichtsbehörden müssen innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung der offiziellen Übersetzungen mitteilen, ob sie die Leitlinien einhalten oder beabsichtigen einzuhalten. Für beaufsichtigte Institute bedeutet dies perspektivisch eine stärkere Fokussierung auf ESG-Risiken in aufsichtlichen Prüfungen, auch wenn keine unmittelbare Verpflichtung zur Durchführung eigener ESG-Stresstests besteht.
Veröffentlicht in Allgemein, Wirtschaftsprüfung