Die Deutsche Bundesbank und die Finanzaufsicht BaFin haben vorgeschlagen, das Millionenkreditmeldewesen für Banken und Versicherer zum 30. Dezember 2026 einzustellen. Diese Maßnahme zielt auf eine Reduzierung der Bürokratie und eine Entlastung der Kreditwirtschaft ab.
Hintergrund des Millionenkreditmeldewesens
Das Millionenkreditmeldewesen verpflichtet Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und weitere meldepflichtige Institute, jedes Quartal alle Kredite an einen Kreditnehmer oder eine Kreditnehmereinheit zu melden, die eine Million Euro oder mehr erreichen. Nach aktuellen Angaben unterliegen etwa 3.200 Unternehmen dieser Meldepflicht.
Parallel dazu übermitteln die Banken detaillierte Kreditportfoliodaten im Rahmen der Kreditdatenstatistik der Europäischen Zentralbank (AnaCredit) an die Bundesbank. Diese Datensätze dienen der Aufsicht als wesentliche Grundlage, um Kreditrisiken zu identifizieren und zu analysieren.
Begründung für die geplante Einstellung
Bundesbank und BaFin bewerten die bisherige Doppelbelastung im Meldewesen als unverhältnismäßig. Gemäß BaFin-Pressemitteilung vom 25.08.2025 ermöglicht die Nutzung europäischer Datenquellen inzwischen aussagekräftige Alternativen, sodass die jährlichen Quartalsmeldungen im Rahmen des Millionenkreditmeldewesens entfallen können.
Gesetzliche Umsetzung
Die notwendigen Gesetzesanpassungen für die Einstellung des Millionenkreditmeldewesens sind im Entwurf des Standortfördergesetzes (StoFöG) vorgesehen. Die Umsetzung soll nach aktuellem Stand zum 30. Dezember 2026 erfolgen.
Ausblick für Banken und Versicherer
Die geplante Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens bedeutet für die Kreditwirtschaft eine spürbare Reduzierung von Bürokratieaufwand. Die Integration der Meldepflichten in die bereits bestehenden europäischen Datensätze (AnaCredit und Statistik über Wertpapierinvestments) ermöglicht eine weiterhin zuverlässige Risikoüberwachung durch die Aufsichtsbehörden.
Banken und Versicherer sollten sich frühzeitig auf die gesetzlichen Änderungen einstellen und ihre internen Meldeprozesse entsprechend anpassen.
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