IDW veröffentlicht überarbeiteten Entwurf zum Prüfungsstandard für projektbegleitende Prüfungen

Projektbegleitende Prüfung

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat im März 2025 den Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards 850 n.F. veröffentlicht (IDW EPS 850 n.F.). Der Standard regelt die projektbegleitende Prüfung außerhalb der Abschlussprüfung und orientiert sich weiterhin an den Anforderungen des ISAE 3000 (Revised). Die Neufassung trägt aktuellen Entwicklungen in Recht, Regulierung und Unternehmenspraxis Rechnung und ist bis zum 30. September 2025 zur Stellungnahme freigegeben.

1. Anlass der Neufassung: Veränderungen im regulatorischen Umfeld

Die zunehmende Komplexität von Projekten – insbesondere in den Bereichen IT, Compliance und Organisationsentwicklung – sowie veränderte gesetzliche und aufsichtsrechtliche Anforderungen erfordern eine strukturierte Begleitung durch unabhängige Prüfungen. Das IDW reagiert hierauf mit einer grundlegend überarbeiteten Fassung des bisherigen Standards IDW PS 850 n.F. (01.2022).

2. Erweiterter Anwendungsbereich

Der neue Entwurf ist grundsätzlich auf alle Arten von Projekten anwendbar – unabhängig davon, ob diese technologische, organisatorische oder regulatorische Veränderungen betreffen. Erfasst werden beispielsweise:

  • IT-Projekte (z. B. ERP- oder Buchhaltungssysteme),
  • Compliance-Projekte (z. B. Umsetzung regulatorischer Anforderungen),
  • Reorganisationsprojekte (z. B. Auslagerungen, Carve-Outs),
  • Innovations- und Entwicklungsprojekte (z. B. neue Geschäftsmodelle).

Die projektbegleitende Prüfung richtet sich ausschließlich auf Nicht-Abschlussprüfungsleistungen und dient dazu, während des Projektverlaufs Risiken frühzeitig zu identifizieren und Abweichungen zu adressieren.

3. Methodik: Prüfung nach ISAE 3000 (Revised)

Der Entwurf basiert weiterhin auf dem internationalen Prüfungsrahmen des ISAE 3000 (Revised) und verfolgt das Ziel, durch eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit festzustellen, ob der Projektgegenstand zum vereinbarten Prüfungsstichtag in wesentlichen Aspekten angemessen ist.

Die wichtigsten Prüffelder sind:

  • Angemessenheit des Projektgegenstands (z. B. geplante Ausgestaltung),
  • Projektmanagement (Eignung und Umsetzung von Steuerungsmaßnahmen),
  • verbleibende Projektrisiken, die zu Mängeln führen könnten.

4. Strukturierte Anforderungen an die Prüfungspraxis

Der Standard enthält detaillierte Anforderungen an:

  • Auftragsannahme inkl. Prüfung der Eignung von Kriterien und Prüfungsumfang,
  • Prüfungsplanung und -durchführung, unter Berücksichtigung agiler, sequenzieller oder hybrider Projektvorgehensweisen,
  • Einbindung von Sachverständigen, Internen Revisionen und anderer Prüfer,
  • Berichterstattung (Prüfungsurteil in Form eines Prüfungsberichts oder Prüfungsvermerks),
  • Dokumentation und Nachvollziehbarkeit aller Prüfungshandlungen.

Wichtig ist: Der Standard verlangt kein Urteil über das Projektmanagement an sich, sondern nutzt dessen Beurteilung zur Einschätzung der Projektrisiken.

5. Berichtspflichten und Transparenz

Ein wesentliches Merkmal der projektbegleitenden Prüfung ist die laufende Kommunikation von Prüfungsfeststellungen während der Projektlaufzeit. Diese Rückmeldungen ermöglichen es dem Unternehmen, frühzeitig Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. In der abschließenden Berichterstattung werden die wesentlichen Erkenntnisse sowie das Prüfungsurteil zusammenfassend dargestellt.

6. Weiteres Vorgehen und Stellungnahme

Der Entwurf des Standards wurde vom Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) am 24. Januar 2025 verabschiedet und am 7. März 2025 vom Hauptfachausschuss (HFA) des IDW zur Veröffentlichung freigegeben. Rückmeldungen zum Entwurf sind bis zum 30. September 2025 schriftlich an das IDW zu richten.

Download des Entwurfs auf der IDW-Website

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